Von: UNSER-POLITIKBLOG von Sarah und Volker Reusing
Köln, 4. Oktober 2012. Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt aus Sicht der internationalen Menschenrechtsorganisation FIAN gegen international geschütze Menschenrechte. In einer Stellungnahme an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen fordert FIAN neben der Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einen stärkeren Fokus der Politik auf Ernährungsarmut und eine Neuberechnung der Regelsätze bei Hartz IV.
FIAN begrüßt in der Stellungnahme die Entscheidung des Bundesverfassunggerichts zur Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und fordert in Konsequenz dessen Abschaffung. FIAN nennt dafür zwei zentrale Gründe: Das Sachleistungsprinzip in Form von Nahrungsmittelpaketen und Wertgutscheinen verletzt die Freiheit, sich selbstbestimmt und in Würde zu ernähren. Zudem besteht für die zuständigen Behörden keine rechtliche Verpflichtung nachzuweisen, dass die Leistungen angemessen sind. Als zweiten Grund für die Abschaffung nennt FIAN die eingeschränkte medizinische Versorgung und deren Folgen für den individuellen Ernährungsstatus.
Bei der Stellungnahme an den Menschenrechtsrat handelt es sich um einen Beitrag zum sogenannten „Universal Periodic Review“ (UPR). In diesem Verfahren unterziehen sich die im Menschenrechtsrat vertretenen Regierungen gegenseitig einer kritischen Überprüfung der Menschenrechtslage in den jeweiligen Ländern. Grundlagen der Überprüfung Deutschlands sind neben dem bisher noch nicht vorgelegten Bericht der Bundesregierung auch Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen. Der Menschenrechtsrat wird im Mai 2013 Empfehlungen an die Bundesregierung richten. Die deutsche Bundesregierung bewirbt sich aktuell erneut um einen Sitz im Menschenrechtsrat.
Weiterführende Informationen:
- FIAN Stellungnahme an den UN-Menschenrechtsrat (auf Englisch)
- FIAN Stellungnahme „Das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“
- FIAN Grundlagenpapier „Ernährungsarmut und das Menschenrecht auf Nahrung in Deutschland“
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Zuerst von UNSER-POLITIKBLOG von Sarah und Volker am 10/04/2012 02:14:00 nachm. unter Unser Politikblog eingestellt
Köln, 4. Oktober 2012. Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt aus Sicht der internationalen Menschenrechtsorganisation FIAN gegen international geschütze Menschenrechte. In einer Stellungnahme an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen fordert FIAN neben der Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einen stärkeren Fokus der Politik auf Ernährungsarmut und eine Neuberechnung der Regelsätze bei Hartz IV.
FIAN begrüßt in der Stellungnahme die Entscheidung des Bundesverfassunggerichts zur Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und fordert in Konsequenz dessen Abschaffung. FIAN nennt dafür zwei zentrale Gründe: Das Sachleistungsprinzip in Form von Nahrungsmittelpaketen und Wertgutscheinen verletzt die Freiheit, sich selbstbestimmt und in Würde zu ernähren. Zudem besteht für die zuständigen Behörden keine rechtliche Verpflichtung nachzuweisen, dass die Leistungen angemessen sind. Als zweiten Grund für die Abschaffung nennt FIAN die eingeschränkte medizinische Versorgung und deren Folgen für den individuellen Ernährungsstatus.
Bei der Stellungnahme an den Menschenrechtsrat handelt es sich um einen Beitrag zum sogenannten „Universal Periodic Review“ (UPR). In diesem Verfahren unterziehen sich die im Menschenrechtsrat vertretenen Regierungen gegenseitig einer kritischen Überprüfung der Menschenrechtslage in den jeweiligen Ländern. Grundlagen der Überprüfung Deutschlands sind neben dem bisher noch nicht vorgelegten Bericht der Bundesregierung auch Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen. Der Menschenrechtsrat wird im Mai 2013 Empfehlungen an die Bundesregierung richten. Die deutsche Bundesregierung bewirbt sich aktuell erneut um einen Sitz im Menschenrechtsrat.
Weiterführende Informationen:
- FIAN Stellungnahme an den UN-Menschenrechtsrat (auf Englisch)
- FIAN Stellungnahme „Das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“
- FIAN Grundlagenpapier „Ernährungsarmut und das Menschenrecht auf Nahrung in Deutschland“
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