Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) war von 2014 bis 2020 MdEP der ÖDP im EU-Parlament

Die Liste der ÖDP zur Europawahl im Mai 2014 wurde von Prof. Dr. Klaus Buchner angeführt. Er ist Atomphysiker und hat 2009 mit Teilerfolgen gegen den EU- Vertrag von Lissabon geklagt. Er besitzt daher viel EU- Detailwissen und wird so eine wesentliche Bereicherung des Europa-Parlamentes sein. Ein herzliches Danke an alle Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Stimme Dr. Buchner im Mai 2014 in das EU- Parlament gebracht haben, Dr. Buchner gehörte laut externen Bewertungen zu den aktivsten MdEP aus Deutschland.

ÖDP Bergisches Land

Sonntag, 30. Juni 2013

Das aktuelle Familienpapier der Evangelischen Kirchen Deutschlands (EKD): Wo bleibt das Einfordern von Gerechtigkeit für Familien?

Pressemeldung Verband Familienarbeit e. V. 25.06.2013


Das am 19. Juni 2013 veröffentlichte Papier der EKD mit dem Thema „Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“ gibt die bekannten Auffassungen der Wirtschafts- und Erwerbswelt wieder, die heute die Politik bestimmen. Unabhängige Denkansätze sind nicht zu finden. Die Lebensfrage der Familien, wie deren Erziehungsaufgabe von der Gesellschaft behandelt wird, wird ausgespart. Das Papier verfehlt sein Thema. Sein Sinn ist für uns nicht erkennbar.

Dazu erklärt der stellv. Vorsitzende, Dr. Johannes Resch: „Die Verlässlichkeit der Familie basierte – wirtschaftlich gesehen - auf dem über Jahrtausende hinweg selbstverständlichen Geben und Nehmen zwischen Eltern und Kindern. Eltern versorgten ihre Kinder und wurden im Alter wieder von ihnen versorgt. Erst unsere Sozialgesetzgebung hat die Eltern ohne Ausgleich enteignet. Obwohl auch die gesetzliche Altersversorgung ausschließlich von den erwachsen gewordenen Kinder finanziert wird, wurde sie statt an die Erziehung eigener Kinder an die Erwerbsarbeit gebunden. Die Verlässlichkeit der Familie kann aber weder durch Verstaatlichung noch durch Verkirchlichung der Kinderbetreuung wiederhergestellt werden, sondern nur durch direkte – auch finanzielle – Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistung.

Aufgrund der Enteignung der Eltern wurde Familienarbeit zum Frondienst für die Gesellschaft und zum Armutsrisiko. Das ist für junge Menschen immer weniger erstrebenswert und Gift für den Kinderwunsch. Im Papier der EKD werden Armutsrisiko und Zeitmangel zwar angesprochen, aber die Frage nach den Ursachen wird nicht gestellt. Es werden sogar 'sozialpolitische Transfers' zugunsten der Familien erwähnt. Die ein Mehrfaches betragenden Transfers zulasten der Familien im Rahmen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden dagegen ignoriert – ebenso wie in der Politik.“

Die Verbandsvorsitzende Gertrud Martin ergänzt: “Politiker orientieren sich an den Interessen der Wähler. Sie tendieren daher dazu, Familieninteressen zu vernachlässigen, weil Kinder keine Wähler sind. Kirchen sind aber nicht von Wahlen abhängig. Sie sollten es sich leisten, die Situation der Familien auf sachlicher Basis zu untersuchen, zu bewerten und Korrekturen anzumahnen. - Schade, dass es im Papier dazu nicht einmal einen Ansatz gibt.“


Johannes Resch und Gertrud Martin sind auch Mitglied der ÖDP.

Dienstag, 11. Juni 2013

Urteil zu ESM und Fiskalpakt: Strafanzeige gegen Bundesverfassungsrichter

von Unser Politikblog | 11.Juni 2013

Text und Quellenlink von Sarah Luzia Hassel-Reusing, Wuppertal, Unser Politikblog

Verlinkung vieler weiterer Begriffe von Felix Staratschek, Radevormwald, Viertürmeblog 

Hinweis: Die Menschenrechtsarbeit der Reusings ist überparteilich, wird aber von der ÖDP- Bergisches Land unterstützt.


Am Montag, den 03.06.2013, hat die Verfassungsklägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing Strafanzeige eingereicht gegen zwei Mitglieder des zweiten Senats (gegen Herrn BVR Prof. Dr. Huber und gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herrn Prof. Dr. Voßkuhle) des Bundesverfassungsgerichts sowie gegen unbekannt wegen vermuteter Rechtsbeugung (§339 StGB), wie heute bereits die Zeitung “
Die Welt” berichtete.

Es ist schrecklich, diesen Schritt gehen zu müssen, er ist zur Bewahrung der Ordnung des Grundgesetzes und zum Schutz der Grundrechte und Menschenrechte der Klägerin und der Einwohner Deutschlands sowie auch aus Respekt vor der Institution Bundesverfassungsgericht und moralisch vor den Menschen in Griechenland, Portugal und Spanien, die bereits erleben, wie es ist, wenn ihre Grund- und Menschenrechte fast vollständig entleert werden, leider notwendig geworden.

Die Anzeigeerstatterin hat am 29.05.2010 Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen die ursprünglicheFassung des
StabMechG (Gesetz für die deutschen Bürgschaften für die EFSF) und am 06.04.2012 gegen dessen erste Änderungsfassung (heute beide unter 2 BvR 710/12). Außerdem hat sie am 30.06.2012 insgesamt 6 Verfassungsbeschwerden (Az. 2 BvR 1445/12) eingelegt gegen die gegen zweite Änderungsfassung des StabMechG, gegen das Gesetz zur Änderung des BSchuWG, gegen das ESMFinG sowie gegen die Zustimmungsgesetze zu ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV.