Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) war von 2014 bis 2020 MdEP der ÖDP im EU-Parlament

Die Liste der ÖDP zur Europawahl im Mai 2014 wurde von Prof. Dr. Klaus Buchner angeführt. Er ist Atomphysiker und hat 2009 mit Teilerfolgen gegen den EU- Vertrag von Lissabon geklagt. Er besitzt daher viel EU- Detailwissen und wird so eine wesentliche Bereicherung des Europa-Parlamentes sein. Ein herzliches Danke an alle Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Stimme Dr. Buchner im Mai 2014 in das EU- Parlament gebracht haben, Dr. Buchner gehörte laut externen Bewertungen zu den aktivsten MdEP aus Deutschland.

ÖDP Bergisches Land

Sonntag, 8. Mai 2011

Werte statt Lügen: Petition für die juristische Verbindlichkeit der Menschenrechte in der EU

Bergische Ökodemokraten unterstützen Petition "Werte statt Lügen"
(Am 1.12.13 wurden hier Links zur Verfassungsbeschwerde der Reusings ergänzt, durch Felix Staratschek)

EU muss soziale Rechte, das Recht auf Leben, den Vorrang der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht ihrer Völker anerkennen.

Der Kreisvorstand der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) Bergisches Land unterstützt die am 29.03.2011 von der Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing gestartete Massenpetition "Werte statt Lügen" zugunsten einer echten Menschenrechtecharta der EU.

Die Petition soll bis Ende 2013 die für das Gebiet der Europäischen Union (EU) bestehenden Mängel, d.h. die juristische Unverbindlichkeit vieler auf den ersten Blick guter Aussagen der EU-Grundrechtecharta aufzeigen. Das soll den nötigen Druck erzeugen, dass diese Fehler durch die Umwandlung in verbindliche Gesetzesaussagen behoben werden. Ziel der Petition ist, dass die Charta so geändert wird, dass sie endlich hält, was sie auf den ersten, oberflächlichen Blick verspricht, aber leider nicht garantiert.

Dazu der Kreisvorsitzende Volker Reusing:
"Vor allem müssen die Klauseln geändert werden, welche bisher alle sozialen EU-Grundrechte im Abschnitt 'Solidarität' der Charta unverbindlich machen (Art. 52 Abs. 5+6, Erläuterungen des EU-Konvents zu Art. 52 Abs. 5 und Vorbehalte der nationalen Gesetze und Praktiken in mehreren der sozialen EU-Grundrechte).

Wenn die Aussagen er Grundrechtecharta nicht verbindlich sind, wirken diese wie Lügen. Sie müssen aber verbindlichen Wahrheiten werden."


Von besonderer Bedeutung seien dabei die sozialen EU-Grundrechte auf Umweltschutz (Art. 37) und auf Verbraucherschutz (Art. 38), wovon sich Reusing vor allem einen sparsameren Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Zurückdrängung der Genmanipulation in Landwirtschaft und Nahrung verspricht.
Aber auch alle anderen in der Charta versprochenen sozialen EU-Grundrechte wie die
auf die soziale Absicherung der Familien (Art. 33),
auf das Verbot der Kinderarbeit (Art. 32),
auf Kündigungsschutz (Art. 30),
auf soziale Sicherheit (Art. 34, incl. Absicherung bzgl. Mutterschaft, Krankheit, Berufsunfällen, Arbeitsunfähigkeit und Alter sowie Sozialhilfe und Wohngeld),
auf Arbeitsschutz (Art. 31),
auf Gesundheitsversorgung (Art. 35) und
auf Zugang zur Daseinsvorsorge (Art. 36)
müssten endlich verbindlich gemacht werden, wenn das soziale Europa nicht bloß eine Täuschung der Bürger sein soll.


Die besondere Bedeutung der EU-Grundrechtecharta sei, dass die Europäische Union an diese bei all ihren Rechtsakten gebunden sei, anders als bei den Grundrechten aus den nationalen Verfassungen und den universellen Menschenrechten der Vereinten Nationen, an welche die Staaten, nicht aber die EU gebunden seien.


Vorang der EU- Grundrechte vor allem anderen EU- Recht


Außerdem fordert die Petition "Werte statt Lügen" den Vorrang der EU-Grundrechte vor allem anderen EU-Recht. Dazu Volker Reusing:
"Die Bürger auch des Bergischen Landes werden unzumutbaren Risiken ausgesetzt, wenn innerhalb des EU-Rechts
die Wettbewerbsfähigkeit (Art. 151 AEUV),
das Wirtschaftswachstum (Art. 3 AEUV),
der Binnenmarkt (Art. 3 AEUV),
der Außenhandel und die funktionale Privatisierung der Daseinsvorsorge (Art. 14 AEUV)
und selbst weiter Teile der Behörden (Art. 2 von Protokoll 26)Vorrang haben vor allen sozialen Rechten und selbst vor bürgerlichen Rechten wie
denen auf Menschenwürde (Art. 1 EU-Grundrechtecharta),
auf Leben (Art. 2),
auf Meinungsfreiheit (Art. 11),
auf Versammlungsfreiheit (Art. 12) und
auf Datenschutz (Art. 8) (siehe zum Datenschutz auch hier).
Darum dürfen die anderen Verträge der EU vom Rang erst nach den EU-Grundrechten kommen." (Änderung von Art. 52 Abs. 2)
Für das Recht auf Leben verspreche die EU-Grundrechtecharta einen besseren Schutz als selbst das Grundgesetz, ohne jeglichen Gesetzesvorbehalt. Aber durch mehrere Querverweise (Art. 52 Abs. 3+7, Erläuterungen des EU-Konvents zu Art. 2) seien die bürgerlichen Rechte der EU-Grundrechtecharta, soweit es ähnliche auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats gibt, gar nicht so auszulegen, wie sie in der EU-Grundrechtecharta stehen, sondern wie in einer veralteten Fassung der EMRK. Dadurch sei es, wie Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider schon im Jahr 2000 herausgefunden habe, innerhalb des EU-Rechts keine Verletzung des Rechts auf Leben, zur rechtmäßigen Niederschlagung von Aufstand und Aufruhr zu töten, sowie die Todesstrafe ab unmittelbarer Kriegsgefahr wieder einzuführen.
 
Darum so Reusing, müsse die EU-Grundrechtecharta so geändert werden, dass bei den bürgerlichen Rechten immer die Summe des Schutzumfangs von EU-Grundrechtecharta und der aktuellen Fassung der EMRK gelte.
Schließlich fordere die Petition "Werte statt Lügen" noch die Umbenennung der EU-Grundrechtecharta in EU-Menschenrechtscharta. Denn als "Grundrechte" bezeichnet man üblicherweise die Bürger- und Menschenrechte in einer nationalen Verfassung. Die meisten Einwohner Europas und auch hier im Bergischen Land wollten aber ihren eigenen Staat behalten und auch nicht zwangsweise Teil eines EU-Volkes werden. Daher sei die Umbenennung in EU-Menschenrechtscharta überfällig.

Hier können sie Petition (Dateianhang) ausdrucken und Unterschriften sammeln.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen