Eingestellt von Felix Staratschek
Schloßbezirk 3,
76131 Karlsruhe
Postfach 1771
2 BvR 1421/12;
2 BvR 1438/12;
M.B.
freier Journalist
Werden beim Bundesverfassungsgericht Klagen zum ESM ignoriert? Ein Journalist hat Fragen. Es geht um die Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing. Das Ehepaar Reusing versucht nun alles öffentlich zu machen und zu belegen, worüber das Verfassungsgericht informiert wurde. Volker Reusing am 29.07.zu mir am Telefon sinngemäß: Wenn die Richter mir im Verfahren nachweisen, dass ich im Irrtum bin, will ich meine Niederlage eingestehen. Aber ich will dass geklärt wird, was ich juristisch anfrage. Die Öffentlichkeit muss es wissen, was die Richter ausblenden, damit diese später für ihr Tun zur Verantwortung gezogen werden können. Volker Reusing sieht sich damit im Widerstand gemäß Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz. Folgend ein Video mit Volker Reusing die Fragen eines Journalisten an das Bundesverfassungsgericht.
Bundesverfassungsgericht
PressestelleSchloßbezirk 3,
76131 Karlsruhe
Postfach 1771
Hier meine Anfragen mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung. Die Kopie meines Presseausweises ist als Anlage beigefügt. Ich gehe davon aus, daß die Beantwortung der Fragen von höchstem öffentlichem Interesse sind.
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Warum erscheint am 02.07.2012 in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts am 02.07.2012 eine Nachricht, daß ausschließlich über die Eilanträge der Klägen mit den Aktenzeichen 2 BvR 1390/12; 2 BvR 1421/12;
2 BvR 1438/12;
2 BvR 1439/12;
2 BvR 1440/12 und
2 BvE 6/12
verhandelt wird?2 BvE 6/12
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Hat jeder Bundesverfassungsrichter des 2. Senats nach dem 05.07.2012 Kenntnis darüber, daß eine weitere Klage (Hassel-Reusing, Aktenzeichen 2 BVR 1445/12) und weitere 28 Eilanträge vorliegend sind und einen groben Überblick darüber, wie weitreichend diese Klage ist?
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Wer hat am 02.07.2012 dafür gesorgt, daß die Pressemitteilung ohne Hassel-Reusings Klage erschienen ist.
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Wer trägt dafür Sorge und Hauptverantwortung, welche Form und welchen Inhalt eine solche Presseerklärung, wie die vom 02.07.2012 hat.
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Wurde von einer der Klägerparteien ein Antrag auf Befangenheit gegen einen oder mehrere Bundesverfassungsrichter des 2. Senats in diesem Klageverfahren eingereicht?
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Wurde darüber im Senat verhandelt und welche Schlüsse zog man daraus?
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Wer hat dafür Sorge getragen, daß nicht spätestens am 05.07.2012, also dem Datum der Erstveröffentlichung eines Aktenzeichens, auf Nachfrage eines Journalisten beim Bundesverfassungsgericht und 5 Tage vor der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu den zusätzlich in der Hassel-Reusing-Klage
eingereichten
28 Eilanträgen keine weitere Pressemitteilung erschienen ist, und daß oder ob man darüber in dieser oder anderer Verhandlung entscheiden wird.
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Warum wurden diese 28 Eilanträge und die Klage Hassel Reusing mit öffentlichem Interesse vom Bundesverfassungsgericht bis heute nicht erwähnt? – Immerhin solidarisierten sich bis zum heutigen Tage über 1700 Bürger mit der Klageschrift und es wurde mündliche und öffentliche Verhandlung beantragt dazu (siehe Klageschrift und Klagebegründung, welche seit dem 30.06.2012 – dem Datum der
Einreichung 0.23 Uhr - öffentlich nachlesbar ist.).
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Warum also, ist bis zum heutigen Tage beim Bundesverfassungsgericht in keiner einzigen öffentlichen Meldung das Aktenzeichen 2 BVR 1245/12 aufgeführt?
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Wer legt die Reihenfolge der Aktenzeichen fest und woraus begründet sich die Reihenfolge in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht und wer ist dafür hauptverantwortlich?
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Ist beabsichtigt, über die in der Klage Hassel Reusing komplett veröffentlichten (unter Punkt römisch I.2) ersichtlichen Klageschrift und deren 28 Eilanträge entscheiden zu wollen und wann genau soll das passieren?
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Warum wird in der Öffentlichkeit so getan, als gäbe es diese Klage nicht?
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In der Verhandlung am 10.07.2012 zu den eingereichten Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht, wurden die Inhalte der 28 Eilanträge Hassel-Reusings weder beachtet, diese weder erwähnt noch darüber verhandelt und warum?
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Warum wurde nach der Diskussion im Bundesverfassungsgericht, also der Verhandlung über die Eilanträge der anderen Klägerschaft und dem ins Kalkül ziehen eines Volksentscheids und der “Öffnung” (Anpassung) des Grundgesetzes,
nicht auf den
Eilantrag Hassel-Reusings hingewiesen, welcher die Unantastbarkeit des Grundgesetzes bis zum Richterspruch in der Hauptverhandlung gefordert hat?
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In mehreren Artikeln wurden Fragen zur Befangenheit des Richters Prof. Peter Michael Huber (Berichterstatter Europafragen) am Bundesverfassungsgericht und Vorsitz 3. Kammer, bis Juni diesen Jahres Mitglied im Kuratorium im Verein Mehr
Demokratie e.V. gestellt. Inwieweit ist hier die Betroffenheit direkter Befangenheit in
einem solchen Verfahren gegeben, wo quasi widerspruchslos die Aufweichung und
Öffnung des Grundgesetzes gefordert wird, ohne daß man auf maßgebliche
Menschenrechts-, Grundrechte- und Menschenwürdeverletzungen, als auch auf die
Verletzung der im Grundgesetz fixierten Gewaltenteilung von EU-Seite her vorher
korrektiven Einfluß nimmt? Prof. Peter Michael Hubers öffentliche Einlassung in der Süddeutschen Zeitung, Printausgabe am 19.09.2011 und Onlineausgabe
18.09.2011 ist nahezu mit der Forderung des Vereins Mehr Demokratie e.V.
(www.verfassungsbeschwerde.eu ) nach Aufweichung des Grundggesetzes
entsprechend Artikel 146 GG für eine Fiskalunion geradezu deckungsgleich.
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Warum wird Eilantrag und Klageschrift des Vereins Mehr Demokratie e.V. überhaupt zugelassen und dazu auch noch an erster Stelle in der Presseerklärung am 02.07.2012 des Bundesverfassungsgerichts benannt?
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Warum gibt es aus der Richterschaft keine klare und ablehnende Haltung dazu?
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Und nochmals die Frage, warum werden die 28 Eilanträge der Klägerin Hassel-Reusing in einer Presseerklärung noch in der Verhandlung am 10.07.2012 weder erwähnt, noch verhandelt, obwohl diese am Anfang der Klage beigefügt sind und
dem Bundesverfassungsgericht ein offener Fragenkatalog in einem offenem Brief
auf der Netzwerk Volksentscheidseite angetragen worden ist?
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Für wen oder was arbeitet das Bundesverfassungsgericht? Dafür, daß man das Grundgesetz schützt oder dafür, daß man es für eine Fiskalunion aufweichen kann oder wird?
Dank im Voraus für die Beantwortung des Fragenkatalogs
M.B.
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