Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) war von 2014 bis 2020 MdEP der ÖDP im EU-Parlament

Die Liste der ÖDP zur Europawahl im Mai 2014 wurde von Prof. Dr. Klaus Buchner angeführt. Er ist Atomphysiker und hat 2009 mit Teilerfolgen gegen den EU- Vertrag von Lissabon geklagt. Er besitzt daher viel EU- Detailwissen und wird so eine wesentliche Bereicherung des Europa-Parlamentes sein. Ein herzliches Danke an alle Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Stimme Dr. Buchner im Mai 2014 in das EU- Parlament gebracht haben, Dr. Buchner gehörte laut externen Bewertungen zu den aktivsten MdEP aus Deutschland.

ÖDP Bergisches Land

Freitag, 5. Juli 2013

Mehr Demokratie e.V.: Die Saat geht auf! Peer Steinbrück (SPD) will das Grundgesetz abschaffen

Von Felix Staratschek, Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisches Land

Am 15.05.2013 berichtete die Rheinische Post / Bergische Morgenpost unter der Schlagzeile "Steinbrück will Volksabstimmung über EU- Vertrag" über sein Ziel das Grundgesetz abzuschaffen. Neu ist das nicht. Bereits am 2.07.12 sagte Steinbrück, zitiert von der Rheinischen Post, das man einen Volksentscheid über eine neue Verfassung gewinnen könne, wenn Politik, Wirtschaft Medien und Wissenschaft gemeinsam antreten, um Europa als die richtige Antwort für das 21. Jahrhundert zu erklären. Peer Steinbrück sagt natürlich nicht wörtlich, dass er das Grundgesetz beseitigen will, aber es ist die logische Konsequenz seiner Aussagen. Der SPD- Kanzlerkandidat meint, dass es wegen der Euro- Schuldenkrise für die Europäische Union einen neuen grundlegenden Vertrag geben muss. Dafür müssten die Staaten erheblich mehr an nationalen Rechten abgeben, als bisher. An wen diese Rechte gegeben werden und was er unter Europa versteht, wird dabei nicht deutlich. Da die SPD bisher weitgehend eine EU- Kritik- freie Zone ist, in der CDU, CSU und FDP gibt es da mehr mutige Politiker, die sich dem Fraktionszwang widersetzen, befürchte ich, dass dieses Europa, das Peer Steinbrück will, nichts Gutes verheißt und ein deutliches weniger an Demokratie bedeutet.


Und Per Steinbrück wird am 15.05.13 weiter: "Das ist verbunden mit einer Änderung des Grundgesetzes, die wiederum durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss."

Dieser Satz ist entlarvend. Es gibt keine Grundgesetzänderung, die durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss, da der Bundestag nach heutiger Rechtslage das ganze Grundgesetz ändern kann. Es gibt nur eine Einschränkung, den Artikel 1 und Artikel 20 darf nichts weggenommen werden (Ewigkeitsklausel Artikel 79 Absatz 3). Außerdem muss Deutschland ein Bundesstaat bleiben, bei dem die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung sicher gestellt ist.


Logo der SPD


In der Rheinische Post steht dann der Satz: "Bisher sind Referenden auf Bundesebene nicht vorgesehen." Wer auch immer diese Aussage getroffen hat, das geht aus dem Zeitungsartikel nicht klar hervor, die ist falsch. Artikel 20 Absatz 2 sagt klar, dass alle Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen vom Volke ausgeht. Und durch die Ewigkeitsklausel aus Artikel 79 Absatz 3 bekommt diese Aussage besondere Bedeutung, da die niemand mehr streichen kann, außer, man schafft das Grundgesetz als Ganzes ab. Das Grundgesetz sagt, dass es neben den Wahlen Abstimmungen gibt und durch beide geht alle Staatsgewalt aus. Im Parlamentarischen Rat gab es Versuche, das Wort "Abstimmungen" aus dem Grundgesetz zu streichen. Aber alle Anträge in diese Richtung fanden keine Mehrheit. Worüber sich der Parlamentarische Rat nicht einigen konnte ist, wieviele Abstimmungen aus welchen Anlässen es geben soll. Aber man kann von den Debatten ausgehen, dass es mehr Volksabstimmungsgründe geben sollte, als diese im Grundgesetz verpflichtend genannt sind. Deshalb müsste der Artikel 20 ausreichen, Volksentscheide und Referenden durch ein einfaches Gesetz zu regeln. Denn wenn alle Staatsgewalt auch durch Abstimmungen ausgeübt wird, kann das Volk auch über alles entscheiden, was der Bundestag entscheiden darf, wenn der Bundestag dazu ein Gesetz erlässt. Das wird von der angeblich großen Lobby für mehr Volksentscheide "Mehr Demokratie e.V." ignoriert. Die beharren darauf, dass es für mehr Volksentscheide einer Grundgesetzänderung bedarf. dagegen, dies auch im Grundgesetz festzuschreiben, habe ich keine Einwände, aber da diese nur mit einer 2/3- Mehrheit möglich ist und es bisher immer mehr als ein Drittel der Abgeordneten (zumeist CDU/CSU) gab, die das nicht wollen, bedeutet dies, dass wir auf den Sankt Nimmerleinstag warten müssen. Den naheliegenden Weg, es mit einem einfachen Gesetz zu versuchen, wofür es eine Mehrheit geben könnte, wenn die Politiker ehrlich zu ihren Aussagen stehen, scheut der Verein "Mehr Demokratie" wie der Teufel das Weihwasser. Will dieser Verein überhaupt die Volksentscheide oder wollen die Hintermänner im Verein das Engagement für mehr Demokratie nur von diesem Ziel auf Bundesebene ablenken und ins leere laufen lassen?


----Wie kommt es nun, das der SPD- Politiker Peer Steinbrück sagt, es "muss" einen Volksentscheid bei einer Änderung des Grundgesetzes geben, wo doch der Bundestag alles alleine ohne das Volk ändern kann, bis auf wenige Ausnahmen?
----Und warum kommt er ausgerechnet jetzt mit dieser Aussage?


Nachdem im September 2012 das Bundesverfassungsgericht den ESM und Fiskalpakt als höchst wahrscheinlich grundgesetzkonform bezeichnet hat und passieren ließ, sah es so aus, als sei das Grundgesetz als solches gerettet (was der Kommentar im Deutschlandfunk sehr deutlich sagt!). Reicht das nicht, was die Politiker bekommen haben? Was wollen die noch alles beschließen und was steht uns noch alles ins Haus?

Es lohnt sich diese Ausnahmen näher zu betrachten, die der Bundestag nicht ändern kann und die man nur los werden kann, wenn wir das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzen:


Was soll im, Artikel 1 anders werden?

Soll die Würde des Menschen antastbar werden? Ist es nicht mehr Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, sie zu achten und zu schützen?

Bekennt sich das Deutsche Volk nicht mehr zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten? Sollen die Menschenrechte nicht mehr Grundlage unserer menschlichen Gemeinschaft sein und sind Frieden und Gerechtigkeit in der Welt kein Staatsziel mehr?

Sollen die auf Artikel 1 folgenden Grundrechte nicht mehr als unmittelbar geltendes Recht Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung binden?


Was soll im Artikel 20 anders werden?

Ist die Bundesrepublik kein sozialer und demokratischer Bundesstaat mehr?

Soll die Staatsgewalt nicht mehr vom Volke ausgehen und sollen Wahlen und Abstimmungen keine Bedeutung mehr haben? Wird es noch die Gewaltenteilung geben durch Organe der Gesetzgebung (Parlament), der vollziehenden Gewalt (Regierung) und der Rechtsprechung (Gerichte)?

Ist die Gesetzgebung nicht mehr an die verfassungsgemäße Ordnung gebunden und müssen sich vollziehende Gewalt und Rechtsprechung noch an Recht und Gesetz halten?

Wird es noch ein Widerstandsrecht geben gegen jeden, der versucht, diese Ordnung zu beseitigen?

Einen Volksentscheid muss es nur geben, wenn nach Artikel 146 das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschließt. Dann verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit. Da aber das ganze Grundgesetz vom Bundestag geändert werden kann, bis auf diese zwei Ausnahmen, fragt man sich doch, was Steinbrück ändern will? Was ist das für ein Vertrag über die europäische Union, wenn dieser mit der Aussagen kollidiert, die in den Artikeln 1 und 20 stehen? Die Staaten sollen nationale Rechte abgeben, heißt es. Diese Rechte stehen in Deutschland im Rechtsrahmen des Grundgesetzes und sind damit einer Kontrolle durch das Volk unterworfen - die verbessert werden kann. Aber wird es diese Kontrolle noch bei der Europäischen Union geben?


Was wird noch alles geschliffen, wenn es diese neue Verfassung gibt? Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage des Grundgesetzes dem Vertrag von Lissabon Grenzen gesetzt oder das Maastricht- Urteil gesprochen. Die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben, die Verfügung der EU über die Bundeswehr, die Unterordnung der EU- Grundrechtecharta unter die Wirtschaftsinteressen der EU, die fehlende demokratische Kontrolle über die Sicherheits- und Außenpolitik der EU, all dass könnte ungebremst auf Deutschland durchschlagen, wenn es das Grundgesetz nicht mehr gibt.

Wie kommt Peer Steinbrück auf diese Idee? Seine SPD- Parteifreundin Herta Däubler Gmelin trat als Verfassungsklägerin für den Verein Mehr Demokratie e.V. auf. Dieser Verein betrieb eine große Irreführung. Die Beitrittserklärungen zur Klage und Aussagen von Vereinsfunktionären, klangen so, als ginge es darum, eine Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt zu erreichen. So wurden 37.000 Mitkläger gewonnen und zahlreiche Spendengelder aquiriert von Leuten, die mit einer Volksabstimmung ESM und Fiskalpakt verhindern wollten. Diese Aktion begann im März 2012 , erst Ende Juni 2012 wurde der Text der Klage veröffentlicht. Und da ist die einzige eingeklagte Forderung die, die auch der SPD- Politiker Per Steinbrück hier äußert. Denn nur durch eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung kann man laut Mehr Demokratie e.V. den Verträgen "demokratische Legitimation" verschaffen. Wollen das die Unterstützer von deren Verfassungsbeschwerde?


Immerhin gibt es auch eine wenig beachtete Pressemitteilung vom 9.07.12, wo klar drin steht, was Mehr Demokratie e.V. fordert: "Wir fordern eine Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge. Die politischen Folgen sind so weitreichend, dass es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf." Das ist doch genau das, was auch Per Steinbrück wenige Tage zuvor laut Rheinischer Post sagte und im Mai 2013 wieder auf die Tagesordnung bringt.


Interessant ist, wer diese Idee zuerst geliefert hat. Ausgerechnet der im ESM- Verfahren beim Bundesverfassungsgericht beteiligte Verfassungsrichter Peter Michael Huber (ehemals Justizminster (CDU) von Thüringen) sagte in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung 2011, dass man die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes nur für Verträge wie ESM und Fiskalpakt öffnen müsse. In der Sache sei das eine Revolution, sagte er wörtlich!

Das Wort Revolution fiel auch im Parlamentarischen Rat. Der FDP- Politiker Thomas Dehler meinte, man könne mit der Ewigkeitsklausel eine Revolution nicht verhindern, aber man könne ihr die Maske der Legalität vom Gesicht reißen, indem die Revolutionäre nie sagen können, sie wären rechtmäßig an die Macht gekommen. Dank Verfassungsrichter Peter Michael Huber und dem Verein Mehr Demokratie  haben die Revolutionäre gelernt, wie man die Maske der Legalität aufbehalten kann, indem man die Ewigkeitsklausel zusammen mit dem Grundgesetz auf den Müllhaufen der Geschichte wirft und dem Volk eine alternativlose Verfassung präsentiert, die wir dringend brauchen, um in den Euro- und Schuldenkrisen- Stürmen bestehen zu können. Es besteht da die große Gefahr, dass eine desinformierte oder durch Krisenwellen bewusst verängstigte Bevölkerung so einem demokratischen Selbstmord zustimmen wird. Wie tief ist die SPD gefallen, die doch 1933 so standhaft war und sich mutig gegen das Ermächtigungsgesetz stellte. Es wäre schön, wenn die SPD an diese Tradition anknüpfen könnte und sich nun klar als Vertedigierin des Grundgesetzes gegen alle Versuche positionieren würde, unser Grundgesetz und den darin enthaltenen Grundrechteschutz abzubauen.

Bleibt noch die Frage, wie ehrlich sind unsere Politiker? Peer Steinbrück war beim Treffen der Bilderberger. Dort treffen sich die Mächtigen der Welt und verhandeln hinter verschlossenen Türen darüber, wie sie uns ihre Absichten verkaufen wollen und wie sie uns dazu bringen wollen, ihren Zielen zu dienen.

Zur aktuellen Politik schreibt das P.T.-Magazin in "Der Untertan- Teil 2" in Anspielung auf einen Heinrich Mann Roman:

"Man muss sich in der Tat die Frage stellen, welche Mentalität die Deutschen dazu treibt, unter allen Umständen gleichsam ruhig zu bleiben und alles was von oben kommt hinzunehmen, so wie die große Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages alle Maßnahmen zur Enteignung der Bürger ebenfalls durchwinkten und abnickten, wie es auch das Bundesverfassungsgericht tat."

Und später schreibt der Autor Volker Gallandi:

"Die Unfähigkeit der Politik und Regierung trägt auch Namen. Sie sind öffentlich bekannt, sogar im Lobbyistenverzeichnis. Genau diese Berater- und Anwaltskanzleien, die die Gesetze zur Deregulierung des Finanzmarktes für die deutschen Ministerien entwickelt haben.... bekamen bei der Finanzkrise den Auftrag, die Rettungspakete auszuarbeiten."

Wie die Politik vorgeht, hat der Luxemburger Europapolitiker Jean Claude Juncker anlässlich der Debatten um die EU- Verfassung überdeutlich gesagt:

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."

Warum muss man das Grundgesetz überhaupt in Frage stellen? In Artikel 23 gibt einen Rahmen für Europa vor. Das Grundgesetz bekennt sich zum Ziel des "vereinten Europa" und sagt, das Deutschland an der Entwicklung der EU mitwirken soll. Aber es soll nicht irgendein Europa sein, sondern ein Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist. Vor allem soll Europa einen dem Grundgesetz vergleichbaren Grundrechtschutz gewährleisten.

Reicht das nicht? Gibt das Grundgesetz nicht genug Spielraum für eine sinnvolle europäische Zusammenarbeit? Warum will der SPD- Kanzlerkandidat und Teilnehmer der Bilderbergkonferenz das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzen?


Ich bitte alle Leser diesen Beitrag weit zu streuen, da mir auch von Politikern der CDU und FDP ähnliche Aussagen vorliegen und nur eine besser informierte Öffentlichkeit politischen Druck aufbauen kann, dass diese Gefahren, die ich hier für unser Grundgesetz sehe, nicht realität werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen