Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) war von 2014 bis 2020 MdEP der ÖDP im EU-Parlament

Die Liste der ÖDP zur Europawahl im Mai 2014 wurde von Prof. Dr. Klaus Buchner angeführt. Er ist Atomphysiker und hat 2009 mit Teilerfolgen gegen den EU- Vertrag von Lissabon geklagt. Er besitzt daher viel EU- Detailwissen und wird so eine wesentliche Bereicherung des Europa-Parlamentes sein. Ein herzliches Danke an alle Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Stimme Dr. Buchner im Mai 2014 in das EU- Parlament gebracht haben, Dr. Buchner gehörte laut externen Bewertungen zu den aktivsten MdEP aus Deutschland.

ÖDP Bergisches Land

Mittwoch, 9. November 2011

Themen für den Kreisparteitag: EU- Europa und die Menschenrechte

Volker Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202 / 2502621
Kreisvorsitzender der ödp Bergisch Land

an die Bundesgeschäftsstelle der ödp  Sartoriusstr. 14, 97072 Würzburg

    42283 Wuppertal, **.**.2011
Antrag zum 43. ÖDP-Bundesparteitag in Hannoversch Münden am 21.+22.04.2012
Der Bundesparteitag möge die Unterstützung der überparteilichen Massenpetition „Werte statt Lügen“ (siehe Anlage) an den Petionsausschuss des Europaparlaments beschließen:
1. Der Bundesparteitag der Ökologisch-Demokratischen Partei solidarisiert sich mit der überparteilichen Massenpetition „Werte statt Lügen“.

2. Die Ökologisch-Demokratische Partei unterstützt die Unterschriftensammlung für die überparteiliche Massenpetition „Werte statt Lügen“ (über Internetseite, Parteimagazin, Pressemitteilung und monatliche Parteirundmail)

Link zur Petition "Werte statt Lügen"

Begründung:


Zu den Werten (Art. 2 EUV) der EU gehören auch die Menschenrechte, insbesondere die aus deren eigener EU-Grundrechtecharta. Doch gerade diese enthält gravierende Mängel. Diese Massenpetition zeigt, wie diese mit wenigen Änderungen zu beheben sind, damit die EU-Grundrechtecharta hält, was sie verspricht.

Grundrechte bieten nur dann einen wirksamen Schutz, wenn sie innerhalb ihrer Rechtsordnung den höchsten Rang haben. Stattdessen stehen innerhalb des EU-Rechts heute alle Artikel des AEUV und des EUV über den EU-Grundrechten, stehen damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Großunternehmen, der Freihandel und das Gemeinschaftspatent selbst über der Würde und dem Leben. Die EU-Grundrechte müssen über AEUV und EUV gestellt werden.
Die EU-Grundrechtecharta verspricht zahlreiche soziale und ökologische Rechte, enthält diese tatsächlich aber nur als unverbindliche Kann-Vorschriften. Der gesamte Abschnitt „Solidarität“ der EU-Grundrechtecharta, vom Recht auf Sozialversicherung bis zu den Rechten auf Umweltschutz und Verbraucherschutz ist gelogen. Die Ökodemokraten als ökologische, soziale und wertorientierte Partei sind aufs tiefste erschüttert über diese dreiste Täuschung. Die ökologischen und sozialen Rechte sind genauso wichtig wie die aus der liberalen Tradition entstandenen bürgerlichen Rechte. Aus Kann-Vorschriften müssen Muss-Vorschriften werden, die dreiste Lüge muss durch die Verbindlichmachung der versprochenen sozialen und ökologischen Rechte ersetzt werden.

Die Ökodemokraten sind entsetzt darüber, dass die EU-Grundrechtecharta durch den Verweis über Art. 52 Abs. 3 und 7 auf die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats ausgerechnet im Recht auf Leben die Lücke eingebaut hat, dass esaus Sicht des EU-Rechts keine Verletzung des Rechts auf Leben ist, wenn man undefinierte „Aufrührer“ einfach tötet. Gerade jetzt, wo unter Mißbrauch der EU-Ebene Hunderte von Milliarden € aus Steuermitteln an Banken verschenkt werden, schafft das die Versuchung, die dagegen demonstrierenden Bürger einfach totzuschießen. Wir Ökodemokraten haben aber auch Verantwortung für das Leben unserer Mitbürger, die an für manche Eliten unbequemen Demonstrationen für Umweltschutz und Demokratie teilnehmen. Deren Leben darf nicht durch die Lücke in der EU-Grundrechtecharta gefährdet werden. Darum unterstützen wir den Ansatz der Massenpetition Werte statt Lügen“, stattdessen auf EU-Ebene immer die Summe des Schutzumfangs aus EU-Grundrechtecharta und EMRK zu gewähren. Mit dieser Änderung wird das Recht auf Leben auf EU-Ebene dann sogar noch besser geschützt sein als im Grundgesetz.

Die Umbenennung der EU-Grundrechtecharta in EU-Menschenrechtscharta ist ein wichtiges Signal dafür, dass die EU ein enger Staatenverbund ist und bleiben soll, und kein eigener Staat werden darf. Das Wort „Grundrechtecharta“ ist die Sprache des Verfassungsrechts und sollte daher durch „Menschenrechtecharta“ ersetzt werden. Die Strukturen der EU sind weder demokratisch noch friedlich genug, als dass es verantwortbar wäre, aus ihr einen Staat werden zu lassen. Das liefe auf die gewaltsame Unterwerfung der Völker Europas hinaus. Die Vorschriften des Art. 42 und 43 EUV, welche den Angriffskrieg der EU gegen alle Staaten der Welt unter mißbräuchlicher Berufung auf die Werte der EU sowie zum Einmarsch in undefinierte „gescheiterte Staaten“ und in undefinierte „Krisen“ ermöglicht hätten, und Art. 21 EUV, welcher es Europäischen Rat aus Sicht des EU-Rechts erlaubt hätte, dem Uno-Sicherheitsrat Konkurrenz zu machen, wurden vom Bundesverfassungsgericht mit dem Lissabonurteil durch den Vorrang der Verfassungsidentität des Grundgesetzes incl. des erst im Lissabonurteil entdeckten Staatsauftrags Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) eingegrenzt und damit weitgehend entschärft, was entscheidend dazu beigetragen hat, dass Deutschland sich z. B. im Uno-Sicherheitsrat zu Libyen enthalten hat. Wenn die EU hingegen zum Staat würde, stünden diese Vorschriften zur Ermöglichung des Angriffskriegs ums Öl plötzlich vom Rang über dem Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) und über den Angriffskriegsverboten (Art. 26 GG, Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta). Darum braucht es jetzt zur Sicherung des Friedens ein starkes Zeichen für den Staatenverbund EU und gegen die Schaffung eines undemokratischen und militaristischen Staates EU.
Beschluß auf dem Kreisparteitag der ÖDP Bergisch-Land am 19.11.2011 mit (*/*/*) Stimmen

Mit freundlichen Grüßen,
Volker Reusing

(Volker Reusing hat aus Gründen, die nicht in unserem KV liegen die ÖDP verlassen. Die bergischen Ökologen stehen aber nach wie vor hinter seiner Menschenrechtsarbeit.)

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