Von Felix Staratschek, Radevormwald, Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisches Land
Die Fraktionen von SPD, UWG, CDU und FDP betreiben Demokratieabbau. Es gibt in Radevormwald viel zu kritisieren. Aber es gibt da auch immer etwas zu loben. Und dazu gehörte bisher, dass alle von den Bürgern in den Rat gewählten Gruppierungen die gleichen Rechte hatten, einen Antrag einzureichen. Zwar verlangt die Gemeindeverordnung des Landes nur das Antragsrecht für Fraktionen und für größere Gruppen von Ratsleuten, aber es ist den Gemeinden überlassen, bessere Regelungen zu erlassen. Verbesserungswürdig wäre es einzig, generell jedem Ratsmitglied das Antragsrecht einzuräumen, damit die Fraktionen weniger Zwang auf ihre Mitglieder ausüben können.
Hier die bisherige Geschäftsordnung des Rates:
§ 3
Aufstellung der Tagesordnung
(1) Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die
ihm in schriftlicher Form spätestens am 10.Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem
Fünftel der Ratsmitglieder, einer Fraktion oder einem fraktionslosen Ratsmitglied vorgelegt
werden.
CDU-Fraktion, Burgstraße 8, 42477 Radevormwald
SPD- Fraktion, Markt I, 42477 Radevormwald
UWG-Fraktion, Burgstraße 8, 42477 Radevormwald
FDP-Fraktion, Burgstraße 8, 42477 Radevormwald
An Herrn BürgermeisterDr. Josef Korsten
Hohenfuhrstrasse 13, 42477 Radevormwald
Radevormwald, den 06.12.2012
Antrag zum Tagesordnungspunkt 8, vierte Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Radevormwald, in der Ratssitzung am 11.12. 2012
Sehr geehrter Her Bürgermeister, wir beantragen den Paragraphen 3 der Geschäftsordnung zu ändern:
§ 3 Aufstellung der Tagesordnung:
Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Begründung:
Der Paragraph 48 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens sieht vor, dass der Bürgermeister die Tagesordnung festsetzt. ,,Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. " Diese Regelung wird in die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald übernommen.
Für die CDU-FraktionChristian Viebach
Für die SPD-FraktionDietmar Stark
Für die UWG-FraktionKlaus Haselhoff
Für die FDPAxel Schröder
(Hier ist eine Seite Verlinkt, wo jeder direkt Fragen an diese Ratsleute stellen kann.
Hier der Antrag, den Pro NRW gestellt hatte:
Fraktion der Bürgerbewegung pro NRW
im Rat der Stadt Radevormwald
pro NRW, Burgstraße 8, 42427 Radevormwald (Hinweis: Durch den Ausschluss von Tobias Ronsdorf aus Pro NRW sind der Fraktionsstatus und diese Anschrift aufgehoben)
An die Stadt Radevormwald
Herr Bürgermeister
Dr. Korsten
Hohenfuhrstr. 13, 42477 Radevormwald
Antrag auf unverzügliche Einberufung des Rates nach g 47 GO NRW
hier: Antrag auf Änderung des § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Korsten,
die Fraktion von Pro NRW verlangt hiermit die unverzügliche Einberufung des Rates der Stadt
Radevormwald gemäß S 47 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gegenstand der Beratung soll der nachfolgende Antrag der Fraktion pro NRW 'Anderung des § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald" sein. Wir erbitten eine Mitteilung über den von Ihnen festgesetzten Termin bis Donnerstag, den 21.04.2O11.
Der Rat möge beschließen :
§ 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald ist wie folgt zu ändern :
Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10. Tag vordem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der
Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Zur Begründung :
Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund in der Gemeindeordnung des Landes NRW (u.a. §54) eine gewisse Privilegierung der Fraktionen vorgesehen. Man kann hier durchaus interpretieren, dass es nicht gewollt ist, extremistischen Splittergruppierungen Gelegenheit zur Lähmung der Ratsarbeit zu geben. Auch in allen anderen Städten des Oberbergischen Kreises, sowie allen Nachbarstädten Radevormwalds ist es laut den jeweiligen Geschäftsordnungen allein den Fraktionen, sowie einem Fünftel der Ratsmitglieder vorbehalten, Anträge zur Tagesordnung zu stellen.
Es ist demnach ein Novum, dass ausgerechnet in unserer Stadt, Fraktionslose Antragsrecht zur Tagesordnung haben und kann mitnichten dem Gesetzeswillen entsprechen.
Fraktionslose Mitglieder können sich dann als Hospitant einer Fraktion anbieten -unsere Fraktion ist hier selbstverständlich offen- , oder an der Willensbildung durch den §6 unserer Hauptsatzung
'Anregungen und Beschwerden" , sowie durch Änderungs- und Ergänzungsantrage teilnehmen.
Mit der von uns vorgeschlagenen Änderung wird sodann den gesetzlichen Ansprüchen der Gemeindeordnung des Landes NRW genüge getan.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Ronsdorf
Das sagt das Protokoll der Sitzung:
Niederschrift
über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, den 17.05.2011 um 16:30 Uhr im Saal des Bürgerhauses, Schloßmacherstr. 4-5.
Tagesordnung:
Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 17.05.2011
Der Bürgermeister eröffnet um 16.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
1. Änderung des § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald (Antrag der Fraktion pro NRW vom 12.04.2011)
AN/0032/2011
Herr Ronsdorf erklärt zu Beginn seiner Ausführungen, dass die Mitglieder der proNRW-Fraktion auf die Aufwandsentschädigungen zu dieser Sitzung verzichten. Er erklärt, dass im Vorfeld dieser Sitzung davon gesprochen worden ist, dass es sich bei dem Antrag seiner Fraktion um eine Formalie, ja geradezu um eine Lappalie handeln würde. Diesen Vorwurf weist er von sich, denn nach seiner Auffassung verstößt die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald elementar gegen die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (GO NW). Mit Verweisen auf die §§ 56 und 48 Abs. 2 GO NW begründet er den Antrag seiner Fraktion. Er erklärt, dass es ausdrücklich nicht darum gehe, einzelnen Ratsmitgliedern zustehende Rechte abzusprechen. Es gehe vielmehr um die Schaffung von Rechtssicherheit. Herr Ronsdorf verweist darauf, dass alle umliegenden Städte sowie alle Gemeinden des Oberbergischen Kreises die durch die proNRW-Fraktion beantragte Formulierung in ihren jeweiligen Geschäftsordnungen haben. Er appelliert an die Ratsmitglieder, dem Antrag seiner Fraktion zu folgen, damit Radevormwald keinen juristisch bedenklichen Sonderweg geht.
Der Bürgermeister stellt fest, dass es hier um eine Debatte über die Geschäftsordnung handelt und nicht über die persönlichen Eigenarten oder Qualitäten einzelner Personen. Weiterhin stellt er fest, dass er den von Herrn Ronsdorf verwendeten Begriff „Stimmvieh“ im Zusammenhang mit demokratisch gewählten Ratsvertretern für unpassend hält. Der Bürgermeister erklärt, dass die übrigen Fraktionen des Rates ihm gegenüber bekundet haben, auf Stellungnahmen zu dem vorgelegten Antrag zu verzichten, auch um zu verdeutlichen, dass sie diese Sondersitzung aufgrund der erheblichen Kosten und des hohen Aufwandes für unnötig und überflüssig halten. Abschließend verweist der Bürgermeister auf ein rechtskräftiges Urteil des OVG Münster vom 30. März 2004, welches den Räten in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich das Recht zugesteht, ihre Geschäftsordnung um die in Radevormwald angewendete Regelung zu erweitern.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald wie folgt zu ändern:
Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen (proNRW)
38 Nein-Stimmen ((11 CDU, 10 SPD, 6 FDP, 5 UWG, 3 AL, 1 fraktionslos,
1 Bürgermeister)
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Ronsdorf kritisierte das man extremistischen Splittergruppen nicht die Möglichkeit geben dürfe, die Ratsarbeit zu stören. Man muss Ullmann nicht mögen und er ist vielleicht ein Radikaler. Aber extremistisch habe ich ihn nicht erlebt. Der Einzige, der wegen durch Polizeiermittlungen (meine Wenigkeit als aufgebrachter Bürger zur Minute 4.30) aufgedeckten Extremismus aus der Partei Pro NRW nach viel zu langen Zögern herausgeworfen wurde, hatte diesen Antrag hier begründet. Und die Möglichkeit die Ratsarbeit zu stören, hat Pro NRW mit dieser sinnlosen Sondersitzung genutzt, da dies ohne Probleme und Verzugsgefahren in der nächsten regulären Sitzung hätte behandelt werden können. So unsinnige Anträge, wie diese auf der Internetseite von Pro Radevormwald stehen, hat unser Linker im Stadtrat nie gestellt. Und durch die Anträge unseres linken Ratsherrn und die dadurch ermöglichte Debatten gab es immerhin schon Verbesserungen, z.B. bei der Buslinie 626, so dass die Fahrgäste seit diesen Tagen nun wissen, dass alle Busse Richtung Radevormwald künftig von der Haltestestelle Dahlerau Bahnhof abfahren. Ich habe aus der zweiten Reihe als sachkundiger Bürger im Verkehrsausschuss an der Optimierung dieser guten Vorlage von Fritz Ullmann mitgewirkt. Das vereinfacht die Busbenutzung. Ich könnte mir vorstellen, dass es noch mehr solcher Verbesserungen in Radevormwald gäbe, wenn jedes Ratsmitglied ein Antragsrecht hätte.
Wenn das zu mehr Anträgen führen würde, wäre das nicht schlimm. Denn die Gemeindeordnung empfiehlt, dass der Rat sechs mal im Jahr tagen soll. Die Ratsmehrheit hat die Arbeitsbelastung pro Ratssitzung selber gewollt, indem diese beschlossen, dass für Radevormwald 4 Sitzungen pro Jahr reichen. Die Alternative Liste (AL) hatte 6 Sitzungen gefordert.
Warum müssen CDU, UWG, SPD und FDP so tief sinken, die Demokratie in Radevormwald zu verschlechtern und einen Antrag von Pro NRW wieder zu beleben? Es sind bei weitem nicht nur Extremisten, die von dem Antragsrecht für Fraktionslose profitieren. Von 2004 bis 2009 war die AL mit nur einen Ratsherrn vertreten. Und hätte man dessen Anträge zum Aquafun / Lifeness und den Stadtwerken angenommen, wäre Radevormwald jetzt um einige Millionen Euro reicher. In Zukunft könnten je nach Wahlausgang und Wählerwanderung Grüne, FDP, UWG, Piratenpartei, Linke und / oder AL unter diese Regelung fallen. Dass die AL von 2004 bis 2009 im Rat vertreten war und dass wir jetzt den Vertreter der Linken haben, ist ein Erfolg der ÖDP, die die 5%- Hürde bei Kommunalwahlen durch eine Klage beim NRW- Verfassungsgericht gestürtzt hat. Das davon auch auch Personen vom rechten Rand profitieren muss durch die politische Auseinandersetzung bekämpft werden und nicht durch den Abbau von demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten fraktionsloser Ratsleute.
Getreu dem Motto, ich vertrete nicht deine Meinung, aber ich werde immer dafür streiten, dass diese in den Rat eingebracht werden kann - solange diese nicht menschenverachtende und gewaltverherrlichende Propaganda enthält - sollten auch die Fraktionen jedem einzelnen Abgeordneten die Chance geben, seine Ideen in den Rat einzubringen. Sollte es einmal Ratsmitgliedmitglieder geben, die dieses Recht missbrauchen, könnte man die Zahl der Anträge pro Sitzung limitieren, so dass die Politiker ihre Anträge auf wesentliche Themen konzentrieren müssen. Da ich aber diesen Missbrauch bisher in der Kommunalpolitik in Radevormwald akut nicht sehen kann, weiß ich nicht, warum CDU, SPD, FDP und die Unabhängige Wackelgemeinschaft UWG hier etwas verschlechtern wollen, was ich als vorbildlich für alle anderen Nachbarstädte empfinde.
Die Fraktionen von SPD, UWG, CDU und FDP betreiben Demokratieabbau. Es gibt in Radevormwald viel zu kritisieren. Aber es gibt da auch immer etwas zu loben. Und dazu gehörte bisher, dass alle von den Bürgern in den Rat gewählten Gruppierungen die gleichen Rechte hatten, einen Antrag einzureichen. Zwar verlangt die Gemeindeverordnung des Landes nur das Antragsrecht für Fraktionen und für größere Gruppen von Ratsleuten, aber es ist den Gemeinden überlassen, bessere Regelungen zu erlassen. Verbesserungswürdig wäre es einzig, generell jedem Ratsmitglied das Antragsrecht einzuräumen, damit die Fraktionen weniger Zwang auf ihre Mitglieder ausüben können.
Hier die bisherige Geschäftsordnung des Rates:
§ 3
Aufstellung der Tagesordnung
(1) Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die
ihm in schriftlicher Form spätestens am 10.Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem
Fünftel der Ratsmitglieder, einer Fraktion oder einem fraktionslosen Ratsmitglied vorgelegt
werden.
CDU-Fraktion, Burgstraße 8, 42477 Radevormwald
SPD- Fraktion, Markt I, 42477 Radevormwald
UWG-Fraktion, Burgstraße 8, 42477 Radevormwald
FDP-Fraktion, Burgstraße 8, 42477 Radevormwald
An Herrn BürgermeisterDr. Josef Korsten
Hohenfuhrstrasse 13, 42477 Radevormwald
Radevormwald, den 06.12.2012
Antrag zum Tagesordnungspunkt 8, vierte Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Radevormwald, in der Ratssitzung am 11.12. 2012
Sehr geehrter Her Bürgermeister, wir beantragen den Paragraphen 3 der Geschäftsordnung zu ändern:
§ 3 Aufstellung der Tagesordnung:
Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Begründung:
Der Paragraph 48 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens sieht vor, dass der Bürgermeister die Tagesordnung festsetzt. ,,Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. " Diese Regelung wird in die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald übernommen.
Für die CDU-FraktionChristian Viebach
Für die SPD-FraktionDietmar Stark
Für die UWG-FraktionKlaus Haselhoff
Für die FDPAxel Schröder
(Hier ist eine Seite Verlinkt, wo jeder direkt Fragen an diese Ratsleute stellen kann.
Hier der Antrag, den Pro NRW gestellt hatte:
Fraktion der Bürgerbewegung pro NRW
im Rat der Stadt Radevormwald
pro NRW, Burgstraße 8, 42427 Radevormwald (Hinweis: Durch den Ausschluss von Tobias Ronsdorf aus Pro NRW sind der Fraktionsstatus und diese Anschrift aufgehoben)
An die Stadt Radevormwald
Herr Bürgermeister
Dr. Korsten
Hohenfuhrstr. 13, 42477 Radevormwald
Antrag auf unverzügliche Einberufung des Rates nach g 47 GO NRW
hier: Antrag auf Änderung des § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Korsten,
die Fraktion von Pro NRW verlangt hiermit die unverzügliche Einberufung des Rates der Stadt
Radevormwald gemäß S 47 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gegenstand der Beratung soll der nachfolgende Antrag der Fraktion pro NRW 'Anderung des § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald" sein. Wir erbitten eine Mitteilung über den von Ihnen festgesetzten Termin bis Donnerstag, den 21.04.2O11.
Der Rat möge beschließen :
§ 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald ist wie folgt zu ändern :
Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10. Tag vordem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der
Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Zur Begründung :
Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund in der Gemeindeordnung des Landes NRW (u.a. §54) eine gewisse Privilegierung der Fraktionen vorgesehen. Man kann hier durchaus interpretieren, dass es nicht gewollt ist, extremistischen Splittergruppierungen Gelegenheit zur Lähmung der Ratsarbeit zu geben. Auch in allen anderen Städten des Oberbergischen Kreises, sowie allen Nachbarstädten Radevormwalds ist es laut den jeweiligen Geschäftsordnungen allein den Fraktionen, sowie einem Fünftel der Ratsmitglieder vorbehalten, Anträge zur Tagesordnung zu stellen.
Es ist demnach ein Novum, dass ausgerechnet in unserer Stadt, Fraktionslose Antragsrecht zur Tagesordnung haben und kann mitnichten dem Gesetzeswillen entsprechen.
Fraktionslose Mitglieder können sich dann als Hospitant einer Fraktion anbieten -unsere Fraktion ist hier selbstverständlich offen- , oder an der Willensbildung durch den §6 unserer Hauptsatzung
'Anregungen und Beschwerden" , sowie durch Änderungs- und Ergänzungsantrage teilnehmen.
Mit der von uns vorgeschlagenen Änderung wird sodann den gesetzlichen Ansprüchen der Gemeindeordnung des Landes NRW genüge getan.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Ronsdorf
Das sagt das Protokoll der Sitzung:
Niederschrift
über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, den 17.05.2011 um 16:30 Uhr im Saal des Bürgerhauses, Schloßmacherstr. 4-5.
Tagesordnung:
Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 17.05.2011
Der Bürgermeister eröffnet um 16.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
1. Änderung des § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald (Antrag der Fraktion pro NRW vom 12.04.2011)
AN/0032/2011
Herr Ronsdorf erklärt zu Beginn seiner Ausführungen, dass die Mitglieder der proNRW-Fraktion auf die Aufwandsentschädigungen zu dieser Sitzung verzichten. Er erklärt, dass im Vorfeld dieser Sitzung davon gesprochen worden ist, dass es sich bei dem Antrag seiner Fraktion um eine Formalie, ja geradezu um eine Lappalie handeln würde. Diesen Vorwurf weist er von sich, denn nach seiner Auffassung verstößt die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald elementar gegen die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (GO NW). Mit Verweisen auf die §§ 56 und 48 Abs. 2 GO NW begründet er den Antrag seiner Fraktion. Er erklärt, dass es ausdrücklich nicht darum gehe, einzelnen Ratsmitgliedern zustehende Rechte abzusprechen. Es gehe vielmehr um die Schaffung von Rechtssicherheit. Herr Ronsdorf verweist darauf, dass alle umliegenden Städte sowie alle Gemeinden des Oberbergischen Kreises die durch die proNRW-Fraktion beantragte Formulierung in ihren jeweiligen Geschäftsordnungen haben. Er appelliert an die Ratsmitglieder, dem Antrag seiner Fraktion zu folgen, damit Radevormwald keinen juristisch bedenklichen Sonderweg geht.
Der Bürgermeister stellt fest, dass es hier um eine Debatte über die Geschäftsordnung handelt und nicht über die persönlichen Eigenarten oder Qualitäten einzelner Personen. Weiterhin stellt er fest, dass er den von Herrn Ronsdorf verwendeten Begriff „Stimmvieh“ im Zusammenhang mit demokratisch gewählten Ratsvertretern für unpassend hält. Der Bürgermeister erklärt, dass die übrigen Fraktionen des Rates ihm gegenüber bekundet haben, auf Stellungnahmen zu dem vorgelegten Antrag zu verzichten, auch um zu verdeutlichen, dass sie diese Sondersitzung aufgrund der erheblichen Kosten und des hohen Aufwandes für unnötig und überflüssig halten. Abschließend verweist der Bürgermeister auf ein rechtskräftiges Urteil des OVG Münster vom 30. März 2004, welches den Räten in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich das Recht zugesteht, ihre Geschäftsordnung um die in Radevormwald angewendete Regelung zu erweitern.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Radevormwald wie folgt zu ändern:
Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen (proNRW)
38 Nein-Stimmen ((11 CDU, 10 SPD, 6 FDP, 5 UWG, 3 AL, 1 fraktionslos,
1 Bürgermeister)
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Ronsdorf kritisierte das man extremistischen Splittergruppen nicht die Möglichkeit geben dürfe, die Ratsarbeit zu stören. Man muss Ullmann nicht mögen und er ist vielleicht ein Radikaler. Aber extremistisch habe ich ihn nicht erlebt. Der Einzige, der wegen durch Polizeiermittlungen (meine Wenigkeit als aufgebrachter Bürger zur Minute 4.30) aufgedeckten Extremismus aus der Partei Pro NRW nach viel zu langen Zögern herausgeworfen wurde, hatte diesen Antrag hier begründet. Und die Möglichkeit die Ratsarbeit zu stören, hat Pro NRW mit dieser sinnlosen Sondersitzung genutzt, da dies ohne Probleme und Verzugsgefahren in der nächsten regulären Sitzung hätte behandelt werden können. So unsinnige Anträge, wie diese auf der Internetseite von Pro Radevormwald stehen, hat unser Linker im Stadtrat nie gestellt. Und durch die Anträge unseres linken Ratsherrn und die dadurch ermöglichte Debatten gab es immerhin schon Verbesserungen, z.B. bei der Buslinie 626, so dass die Fahrgäste seit diesen Tagen nun wissen, dass alle Busse Richtung Radevormwald künftig von der Haltestestelle Dahlerau Bahnhof abfahren. Ich habe aus der zweiten Reihe als sachkundiger Bürger im Verkehrsausschuss an der Optimierung dieser guten Vorlage von Fritz Ullmann mitgewirkt. Das vereinfacht die Busbenutzung. Ich könnte mir vorstellen, dass es noch mehr solcher Verbesserungen in Radevormwald gäbe, wenn jedes Ratsmitglied ein Antragsrecht hätte.
Wenn das zu mehr Anträgen führen würde, wäre das nicht schlimm. Denn die Gemeindeordnung empfiehlt, dass der Rat sechs mal im Jahr tagen soll. Die Ratsmehrheit hat die Arbeitsbelastung pro Ratssitzung selber gewollt, indem diese beschlossen, dass für Radevormwald 4 Sitzungen pro Jahr reichen. Die Alternative Liste (AL) hatte 6 Sitzungen gefordert.
Warum müssen CDU, UWG, SPD und FDP so tief sinken, die Demokratie in Radevormwald zu verschlechtern und einen Antrag von Pro NRW wieder zu beleben? Es sind bei weitem nicht nur Extremisten, die von dem Antragsrecht für Fraktionslose profitieren. Von 2004 bis 2009 war die AL mit nur einen Ratsherrn vertreten. Und hätte man dessen Anträge zum Aquafun / Lifeness und den Stadtwerken angenommen, wäre Radevormwald jetzt um einige Millionen Euro reicher. In Zukunft könnten je nach Wahlausgang und Wählerwanderung Grüne, FDP, UWG, Piratenpartei, Linke und / oder AL unter diese Regelung fallen. Dass die AL von 2004 bis 2009 im Rat vertreten war und dass wir jetzt den Vertreter der Linken haben, ist ein Erfolg der ÖDP, die die 5%- Hürde bei Kommunalwahlen durch eine Klage beim NRW- Verfassungsgericht gestürtzt hat. Das davon auch auch Personen vom rechten Rand profitieren muss durch die politische Auseinandersetzung bekämpft werden und nicht durch den Abbau von demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten fraktionsloser Ratsleute.
Getreu dem Motto, ich vertrete nicht deine Meinung, aber ich werde immer dafür streiten, dass diese in den Rat eingebracht werden kann - solange diese nicht menschenverachtende und gewaltverherrlichende Propaganda enthält - sollten auch die Fraktionen jedem einzelnen Abgeordneten die Chance geben, seine Ideen in den Rat einzubringen. Sollte es einmal Ratsmitgliedmitglieder geben, die dieses Recht missbrauchen, könnte man die Zahl der Anträge pro Sitzung limitieren, so dass die Politiker ihre Anträge auf wesentliche Themen konzentrieren müssen. Da ich aber diesen Missbrauch bisher in der Kommunalpolitik in Radevormwald akut nicht sehen kann, weiß ich nicht, warum CDU, SPD, FDP und die Unabhängige Wackelgemeinschaft UWG hier etwas verschlechtern wollen, was ich als vorbildlich für alle anderen Nachbarstädte empfinde.
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