Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) war von 2014 bis 2020 MdEP der ÖDP im EU-Parlament

Die Liste der ÖDP zur Europawahl im Mai 2014 wurde von Prof. Dr. Klaus Buchner angeführt. Er ist Atomphysiker und hat 2009 mit Teilerfolgen gegen den EU- Vertrag von Lissabon geklagt. Er besitzt daher viel EU- Detailwissen und wird so eine wesentliche Bereicherung des Europa-Parlamentes sein. Ein herzliches Danke an alle Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Stimme Dr. Buchner im Mai 2014 in das EU- Parlament gebracht haben, Dr. Buchner gehörte laut externen Bewertungen zu den aktivsten MdEP aus Deutschland.

ÖDP Bergisches Land

Samstag, 1. Dezember 2012

Wuppertaler Bürger- und Menschenrechtlerin macht Eingabe beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen mutmaßlicher Verbrechen an der Menschlichkeit in Griechenland

0.11.2012 | Unser Politikblog
S.L.Hassel-Reusing (Copyleft: Unser Politikblog)
(Verlinkung im Text durch Felix Staratschek (Radevormwald), Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisches Land. Ein Großteil der Links führt zur Verfassungsbeschwerde zum ESM von Sarah Luzia Hassel Reusing, zu Videos zum Thema oder zu Wikipedia- Artikeln.)

 
Die international bis zur UNO bekannte Bürger- und Menschenrechtlerin sowie Verfassungsklägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing  aus Wuppertal hat vergangene Woche am 21.11.2012 persönlich beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ein 30-seitiges Papier mit einem umfangreichen Anhang an Beweismitteln eingereicht.


Sie bezieht sich auf die bereits vorliegende Anzeige der Griechen
Georgios Tsangras,
Antonios Prekas,
Panagiotis Tzenos und
Dimitrios Konstantaras,
welche
Christine Lagarde (geschäftsführende Direktorin des IWF),
Jose Manuel Barroso (Präsident der EU-Kommission),
Herman van Rompuy (Präsident des Europäischen Rats),
Dr. Angela Merkel (deutsche Bundeskanzlerin) und
Dr. Wolfgang Schäuble (deutscher Bundesfinanzminister)
angezeigt haben wegen des Verdachts des Verbrechens an der Menschlichkeit (Art. 7 Römisches Statut). Die griechischen Anzeigeerstatter, so Hassel-Reusing, stellen die Schäden im griechischen Gesundheitswesen und die Auslegung des Römischen Statuts umfassend dar.
Die deutsche Eingabe lässt offen, wer die Täter sind, zeigt aber auf, wo sie zu suchen sind. Sie konzentriert sich auf die durch die Kürzungen im Gesundheitswesen und durch den Hunger verursachten Schäden an der Gesundheit der Griechen (Art. 7 Abs. 1 lit. k Römisches Statut). Die deutsche Eingabe beleuchtet dazu die Auflagen der Troika, die zur humanitären Katastrophe im Gesundheitswesen bis zur Vorenthaltung lebenswichtiger Medikamente führen.

Angesichts von Auflagen wie der Senkung der Arbeitsgeberbeiträge zur Sozialversicherung um 5 %, von Einsparungen hauptsächlich bei Krankenversicherung und Rentenversicherung und der Einrichtung des Sperrkontos für alle Staatseinnahmen, welches auch Krankenhäuser schockartig getroffen habe, und das in Zeiten niedrigerer Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung wegen Arbeitslosigkeit und wegen durch die Troika abgesenkter Löhne und Renten, sei die humanitäre Katastrophe vor allem im Gesundheitswesen absehbar gewesen und damit bewusst in Kauf genommen worden. Die Hauptlast tragen die Kranken per Zuzahlungen. Hinzu komme, dass die Patienten die Kosten für Medikamente wegen der Liquiditätsprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung inzwischen größtenteils erst einmal vorstrecken müssten, und oft auch für medizinisches Material. Eine weitere Verschärfung sei zu erwarten durch den von der Troika geforderten (auf Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung bezogenen) Haushaltsüberschuss von 4,5 %.

Die deutsche Anzeige zeigt außerdem anhand von Statistiken und Medienberichten, dass bereits 2009 vor den Auflagen der Troika der griechische Mindestlohn unter der absoluten Armutsgrenze gelegen hat, sodass bereits damals viele Griechen zu wenig hatten, um Nahrung und Wohnung bezahlen zu können, von den ebenfalls in die absolute Armutsgrenze eingerechneten Kosten für Kleidung und Transport ganz zu schweigen.


Durch die Auflagen der Troika wie Eingriffe in das Tarifrecht, die Lockerung des Kündigungsschutzes, die Senkung der Renten und hohe Zuzahlungen im Gesundheitswesen sowie faktische Selbstzahlungen im Gesundheitswesen durch die Liquiditätsprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Zahl der Griechen, die nicht mehr Miete und Nahrung bezahlen können, deutlich gestiegen. Darüber hinaus sind durch Arbeitslosigkeit und Angst vor der Armut die Selbstmorde um 45 % gestiegen. Man denke nur an den Apotheker, der sich auf dem Platz der Verfassung erschossen hat.

Ein Verbrechen an der Menschlichkeit liegt vor, wenn man vorsätzlich in Kenntnis des Angriffs entweder großangelegt oder systematisch eine Zivilbevölkerung angreift (Art. 7 Römisches Statut). Dabei konzentriert sich die deutsche Anzeige auf die Angriffe auf die Gesundheit (Art. 7 Abs. 1 lit. k Römisches Statut), hier als Folge massloser Eingriffe in die universellen Menschenrechte auf Nahrung (Art. 11 UNO-Sozialpakt) und Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt).
Sie beweist die Großangelegtheit und Systematik vor allem anhand der „kleinen Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV). Diese würde zur Schaffung immer neuer Mechanismen für die „Finanzstabilität“ des Finanzsektors, vor allem der Großbanken, verpflichten. Die Rede von der „Euro-Rettung“ oder „Stabilität des Euro-Währungsgebiets“ diene dabei nachweislich nur der Täuschung von Politik und Öffentlichkeit. Die bisher bekannten Mechanismen, welche man an Art. 136 Abs. 3 AEUV anknüpfen lassen will, sind die des europäischen Finanzierungsmechanismus („Griechenland-Hilfe“, EFSM, EFSF und ESM) und die zur Errichtung der EU-Wirtschaftsregierung (verschärfter Stabilitäts- und Wachstumspakt, Ungleichgewichtsverfahren, haushaltsmäßige Überwachung). Bei all diesen Mechanismen soll die Absicherung des Finanzsektors mit systematischen Auflagen zu Lasten aller Staaten der Eurozone mit einer Strenge wie in der „Praxis“ des IWF finanziert werden.
Die Anzeige beweist anhand zahlreicher Dokumente, was diese Strenge bedeutet, anhand der Folgen von IWF-Auflagen in zahlreichen Ländern. Die Auflagen des IWF und der Weltbank seien laut Prof. Dr. Jean Ziegler, ehem. Uno-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Nahrung, Hauptgrund Nr. 2 für den Hunger in der Welt.

Laut dem Wirtschaftswissenschaftler und ehemaligen IWF-Mitarbeiter Davison Budhoo habe der IWF allein durch seine Auflagen des Leben von Millionen Kindern auf dem Gewissen.

Die gleiche maßlose Strenge sei über Art. 136 Abs. 3 AEUV nun zum ersten Mal lückenlos anhand von EU-Dokumenten nachweisbar systematisch ab 2013 auch für die ganze Eurozone vorgesehen, und die Griechen werden nach Auffassung der Anzeigeerstatterin dafür als Versuchsobjekte benutzt, wobei man dort bereits heute eine Strenge wie in der „Praxis“ des IWF anwende.
Dabei nehmen die gleichen skrupellosen Kräfte, welche hier die Europäische Union für die Absicherung und Bereicherung der Großbanken und als Rammbock gegen das universelle Recht selbst missbrauchen, sogar, scheinbar sehenden Auges, die Selbstauflösung der EU in Kauf. Denn nach Art. 53 Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK) sind völkerrechtliche Verträge, welche mit „ius cogens“ unvereinbar sind, nichtig und damit ungültig. Zum „ius cogens“ gehören u. a. die UNO-Charta, die universellen Menschenrechte und auch das Römische Statut (incl. des Verbots von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Art. 7 Römisches Statut).
Art. 136 Abs. 3 AEUV ist mit den universellen Menschenrechten und mutmaßlich auch mit dem Römischen Statut unvereinbar. Durch sein Inkrafttreten würde der gesamte AEUV und damit auch die entscheidende rechtliche Existenzgrundlage der Europäischen Union ungültig werden.
Die Anzeige empfiehlt, für die Ermittlung der Täter sich nicht nur auf die in der griechischen Anzeige genannten fünf Personen zu begrenzen, sondern auch das Beratungsumfeld genau zu beleuchten. Darunter sei vor allem der Einfluss von Personen aus dem Umfeld von Goldman Sachs, Bilderberg und Deutscher Bank sehr auffällig. Entscheidend sei, die Unschuldsvermutung zu respektieren, und zu ermitteln, wer für die Maßlosigkeit der Auflagen gegen Nahrung und Gesundheit in Griechenland und für die systematische Ausdehnung der maßlosen Strenge über Art. 136 Abs. 3 AEUV im Sinne einer Strenge wie in der „Praxis“ des IWF jeweils konkret die Verantwortung trägt. Im Angesicht der humanitären Katastrophe in Griechenland sei die baldige Aufnahme eines formellen Strafverfahrens durch den IStGH dringend erforderlich.

Links:
-Anzeige Sarah Luzia Hassel-Reusing (auf englisch)
-Anzeige Sarah Luzia Hassel-Reusing (auf deutsch)
-Anzeige der Griechen (auf englisch) (Diesen Link habe ich nicht aktiviert, weil ich nicht verstanden habe, was sich da für eine Seite öffnet)
-Anzeige der Griechen (auf deutsch, nicht authorisierte Übersetzung)
-Verfassungsbeschwerden (Link zur Unterstützungsaktion) von Sarah Luzia Hassel-Reusing vom 30.06.2012 (Text siehe auch hier auf der Europaseite von Felix Staratschek)
 
Der Kreisverband der ÖDP unterstützt die Aktivitäten des Ehepaares Reusing und ruft alle Leser dieses Artikels dazu auf, sich mit deren "Verfassungsbeschwerde" zu solidarisieren und diese Aktion bekannter zu machen.

Deutsche unterstützt Griechen-Anzeige gegen Merkel
Von Günther Lachmann in der Tageszeitung "Die Welt" vom 30.11.2012

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