Betrifft: Die von der Bundesregierung geplante Änderung des EEG
Sehr geehrter Herr Klaus Peter Flosbach,
die Bundesregierung hat mit dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) die Absicht bekundet, die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern und deren Anteil bis zum Jahre 2020 auf ca. 20 % zu steigern. So heißt es im § 1 des Gesetzestextes, es sei „Zweck dieses Gesetzes … insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, … fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern“.
Wie Sie wissen, plant die Bundesregierung nun einschneidende Änderungen bei der finanziellen Förderung für Anlagen, bei denen mittels Solarmodulen Strom erzeugt wird. Begründet wird dies damit, dass die Förderung inzwischen wegen der starken Nutzung dieses Förderweges eine Größenordnung erreicht hat, die nicht mehr finanzierbar sei. Zudem wird von den beteiligten Ministerien für Wirtschaft und Umweltschutz darauf hingewiesen, dass es der Sinn staatlicher Subventionen sei, nur eine Anschubförderung zu geben und ein gefördertes Produkt dann, wenn es Marktreife erreicht hat, der Dynamik des Marktes zu überlassen. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar. Wenn eine solche Argumentation richtig wäre, ließe sich z.B. die bis heute andauernde Subventionierung der Atomindustrie jedenfalls nicht rechtfertigen.
Mit der rigorosen Kürzung der Einspeisungsentgelte für mittels Photovoltaik erzeugten Stroms gefährdet die Bundesregierung die von ihr angepeilten Ziele bei der Produktion von Energie aus erneuerbaren Energien. Zudem wird – nach relativ kurzem Förderzeitraum – einer „Boombranche“, deren technologischer Standard weltweite Anerkennung genießt, die „finanzielle Lebensader“ zerschnitten.
Die in der Neufassung neu eingeführte Kategorie „10 kW“ bei der installierten Anlagenleistung Dachanlagen mit deutlich niedrigeren Vergütungssätzen – während die Kategorie bis 100 kW ersatzlos wegfällt - nimmt gerade den Besitzern von Einfamilienhäusern mit kleineren Dachflächen jegliche Motivation, sich dafür zu entscheiden, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren zu lassen.
Die Überlegung der Bundesregierung, nur noch 90 % des nach EEG erzeugten Stroms zu vergüten und die Vermarktung der restlichen 10 % den Erzeugern zu überlassen hat für viele Besitzer von Photovoltaikanlagen fatale wirtschaftliche Folgen. Zugleich bedeutet es für sie, den Strom bei den großen Stromanbietern oftmals unter den Gestehungskosten regelrecht zu „verramschen“. Die Änderung bei den Vergütungssätzen ist zudem einen Eingriff in bestehende Abmachungen, auf deren Grundlage viele Kleinerzeuger von Solarstrom ihre langfristigen Investitionsentscheidungen getroffen haben.
Hinzu kommt, dass in Radevormwald gerade ein Umdenken einsetzt und Stadtwerke und Politiker anfangen, sich mit dem Ausbau der Solarenergie zu befassen, denn AL und ÖDP hier schon seit Jahren fordern.
Fakt ist auch, dass bisherige Stromquellen (Köhle, Öl, Uran, Gas) immer teurer werden und dass der Strombedarf weltweit steigt! Um allen Menschen ein würdiges materielles Auskommen zu garantieren, ist der massive Ausbau aller erneuerbaren Energien nötig. Schon heute wirken die erneuerbaren Strommengen auf der Strombörse preissenkend. Und wenn durch die Förderung der technische Fortschritt anhält, werden die Preise weiter sinken und die Stromerträge weiter steigen. Informieren sie sich beim Solarenergieförderverein .
Bitte unterstützen Sie die Bemühungen, die Industrienation Deutschland zu einem weltweit anerkannten Standort für umweltfreundliche Stromerzeugung zu machen und der deutschen Solarindustrie weiterhin ihren Spitzenplatz bei Erzeugung, Vertrieb und Nutzung von Photovoltaikanlagen zu erhalten.
Votieren Sie bitte
--- gegen die vorgesehene drastische Kürzung der Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen (von 2012 – 2016 mindestens 50 %, in vielen Fällen bis zu 66 %)
--- gegen die Absicht der Bundesregierung, schon die Tatsache der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 09.03. im Deutschen Bundestag als ausreichend für eine Rechtsbindung anzusehen
--- gegen die Absicht der Bundesregierung, das Gesetz als nicht zustimmungspflichtig zu deklarieren und somit die Mitwirkung des Bundesrates faktisch auszuhebeln. Dieses Verfahren lässt völlig außer acht, dass die Bundesländer über eigene Förderprogramme an der Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen direkt und/oder indirekt beteiligt sind und somit von der Kürzung der Vergütungssätze ebenfalls betroffen sind.
--- gegen die rückwirkende Inkraftsetzung der Gesetzesänderung, weil hierdurch massiv gegen Vertrauensgrundsätze verstoßen wird und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in verlässliche Handlungsweise des Staates beschädigt wird.
Votieren Sie bitte
--- für eine maßvolle Rückführung der Vergütungssätze, die den Kleininvestoren (privaten Hausbesitzern etc.) nicht finanziell „den Hahn zudreht“ und damit die Bereitschaft zerstört, sich für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu engagieren.
--- für eine maßvolle Anhebung der für industrielle Strom-Großverbraucher geltenden Strom Tarife, um bei diesen Verbrauchern über den Preis Anreize für einen sparsameren Verbrauch von Energie zu setzen.
--- für den weiteren Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, um die Ziele, die sich die Bundesrepublik bis zum Jahre 2020 gesetzt hat, tatsächlich zu erreichen.
Mit bestem Gruß, Felix Staratschek
Sachkundiger Bürger der Alternativen Liste (AL) im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr
Stellvertretender Kreisvorsitzender der Ökologisch Demokratsichen Partei (ÖDP) Bergisches Land
Sehr geehrter Herr Klaus Peter Flosbach,
die Bundesregierung hat mit dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) die Absicht bekundet, die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern und deren Anteil bis zum Jahre 2020 auf ca. 20 % zu steigern. So heißt es im § 1 des Gesetzestextes, es sei „Zweck dieses Gesetzes … insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, … fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern“.
Wie Sie wissen, plant die Bundesregierung nun einschneidende Änderungen bei der finanziellen Förderung für Anlagen, bei denen mittels Solarmodulen Strom erzeugt wird. Begründet wird dies damit, dass die Förderung inzwischen wegen der starken Nutzung dieses Förderweges eine Größenordnung erreicht hat, die nicht mehr finanzierbar sei. Zudem wird von den beteiligten Ministerien für Wirtschaft und Umweltschutz darauf hingewiesen, dass es der Sinn staatlicher Subventionen sei, nur eine Anschubförderung zu geben und ein gefördertes Produkt dann, wenn es Marktreife erreicht hat, der Dynamik des Marktes zu überlassen. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar. Wenn eine solche Argumentation richtig wäre, ließe sich z.B. die bis heute andauernde Subventionierung der Atomindustrie jedenfalls nicht rechtfertigen.
Mit der rigorosen Kürzung der Einspeisungsentgelte für mittels Photovoltaik erzeugten Stroms gefährdet die Bundesregierung die von ihr angepeilten Ziele bei der Produktion von Energie aus erneuerbaren Energien. Zudem wird – nach relativ kurzem Förderzeitraum – einer „Boombranche“, deren technologischer Standard weltweite Anerkennung genießt, die „finanzielle Lebensader“ zerschnitten.
Die in der Neufassung neu eingeführte Kategorie „10 kW“ bei der installierten Anlagenleistung Dachanlagen mit deutlich niedrigeren Vergütungssätzen – während die Kategorie bis 100 kW ersatzlos wegfällt - nimmt gerade den Besitzern von Einfamilienhäusern mit kleineren Dachflächen jegliche Motivation, sich dafür zu entscheiden, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren zu lassen.
Die Überlegung der Bundesregierung, nur noch 90 % des nach EEG erzeugten Stroms zu vergüten und die Vermarktung der restlichen 10 % den Erzeugern zu überlassen hat für viele Besitzer von Photovoltaikanlagen fatale wirtschaftliche Folgen. Zugleich bedeutet es für sie, den Strom bei den großen Stromanbietern oftmals unter den Gestehungskosten regelrecht zu „verramschen“. Die Änderung bei den Vergütungssätzen ist zudem einen Eingriff in bestehende Abmachungen, auf deren Grundlage viele Kleinerzeuger von Solarstrom ihre langfristigen Investitionsentscheidungen getroffen haben.
Hinzu kommt, dass in Radevormwald gerade ein Umdenken einsetzt und Stadtwerke und Politiker anfangen, sich mit dem Ausbau der Solarenergie zu befassen, denn AL und ÖDP hier schon seit Jahren fordern.
Fakt ist auch, dass bisherige Stromquellen (Köhle, Öl, Uran, Gas) immer teurer werden und dass der Strombedarf weltweit steigt! Um allen Menschen ein würdiges materielles Auskommen zu garantieren, ist der massive Ausbau aller erneuerbaren Energien nötig. Schon heute wirken die erneuerbaren Strommengen auf der Strombörse preissenkend. Und wenn durch die Förderung der technische Fortschritt anhält, werden die Preise weiter sinken und die Stromerträge weiter steigen. Informieren sie sich beim Solarenergieförderverein .
Bitte unterstützen Sie die Bemühungen, die Industrienation Deutschland zu einem weltweit anerkannten Standort für umweltfreundliche Stromerzeugung zu machen und der deutschen Solarindustrie weiterhin ihren Spitzenplatz bei Erzeugung, Vertrieb und Nutzung von Photovoltaikanlagen zu erhalten.
Votieren Sie bitte
--- gegen die vorgesehene drastische Kürzung der Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen (von 2012 – 2016 mindestens 50 %, in vielen Fällen bis zu 66 %)
--- gegen die Absicht der Bundesregierung, schon die Tatsache der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 09.03. im Deutschen Bundestag als ausreichend für eine Rechtsbindung anzusehen
--- gegen die Absicht der Bundesregierung, das Gesetz als nicht zustimmungspflichtig zu deklarieren und somit die Mitwirkung des Bundesrates faktisch auszuhebeln. Dieses Verfahren lässt völlig außer acht, dass die Bundesländer über eigene Förderprogramme an der Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen direkt und/oder indirekt beteiligt sind und somit von der Kürzung der Vergütungssätze ebenfalls betroffen sind.
--- gegen die rückwirkende Inkraftsetzung der Gesetzesänderung, weil hierdurch massiv gegen Vertrauensgrundsätze verstoßen wird und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in verlässliche Handlungsweise des Staates beschädigt wird.
Votieren Sie bitte
--- für eine maßvolle Rückführung der Vergütungssätze, die den Kleininvestoren (privaten Hausbesitzern etc.) nicht finanziell „den Hahn zudreht“ und damit die Bereitschaft zerstört, sich für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu engagieren.
--- für eine maßvolle Anhebung der für industrielle Strom-Großverbraucher geltenden Strom Tarife, um bei diesen Verbrauchern über den Preis Anreize für einen sparsameren Verbrauch von Energie zu setzen.
--- für den weiteren Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, um die Ziele, die sich die Bundesrepublik bis zum Jahre 2020 gesetzt hat, tatsächlich zu erreichen.
Mit bestem Gruß, Felix Staratschek
Sachkundiger Bürger der Alternativen Liste (AL) im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr
Stellvertretender Kreisvorsitzender der Ökologisch Demokratsichen Partei (ÖDP) Bergisches Land
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