Offener Brief an die Mitglieder des Landtages
Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstraße 2, 42477 Radevormwald
Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisches Land
Sehr geehrte Damen und Herren!
Auch bei Wahlen kann der Wille des Volkes verfälscht werden.
Es ist nicht sicher, ob bei Direktkandidaten der Kandidat, der die relative Mehrheit hat, wirklich von der Mehrheit als Volksvertreter gewollt ist. Es ist sehr gut möglich, dass die Mehrheit sogar diesen Kandidaten, der nach heutigen Wahlrecht die Wahl gewinnt, auf gar keinen Fall haben will und so eine Minderheit bestimmt, wer die Mehrheit vertreten will.
Minderheitenschutz ist sehr wichtig, durch einklagbare Rechte und Grundrechte und durch das Verhältniswahlrecht. Aber bei Direktkandidaten sollte der Mehrheitswille korrekt wieder gegeben werden.
Es ist auch nicht sicher, dass bei einer Stichwahl wirklich ein Kandidat gewinnt, der die meiste Zustimmung hat. Denn bei der Wahlentscheidung schon im ersten Wahlgang spielen vielen Gründe mit, auch rein strategische. Wenn ich meinem bevorzugten Kandidaten keine Chance einräume, aber einen anderen Kandidaten unbedingt verhindern will, bin ich nach heutigen Wahlrecht gezwungen, den Kandidaten zu wählen, der im Vergleich zu nach meiner Überzeugung schlechteren Kandidaten die besten Chancen hat, die Wahl zu gewinnen. Wenn sehr viele Wähler so handeln, kann dies das Wahlergebnis verfälschen und mindert die Chance von neuen oder parteifreien Bewerbern, gewählt zu werden.
Radevormwald ist ein Paradebeispiel.
Ich hätte am liebsten 2009 den Bürgermeisterkandidaten der Alternativen Liste gewählt, danach den freien Einzelbewerber. Aber da die CDU im Oberbergischen Kreis eine eisenbahnfeindliche Politik betreibt, wollte ich auf keinen Fall einen CDU- Kandidaten in Radevormwald als Wahlsieger sehen. So habe ich das SPD- Mitglied Dr. Korsten gewählt, obwohl dieser von den für mich wählbaren Kandidaten nur an dritter und damit letzter Stelle stand. Am Wahlabend führte Dr. Korsten sehr knapp vor der CDU, beide nahe der 30%. Der Einzelbewerber lag bei 20% und den Rest teilten sich Pro NRW und AL. Bürgermeister wurde Dr. Korsten, obwohl fast 70% der Wähler diesen nicht wollten. Bei einer Stichwahl hätte vielleicht die CDU gewonnen, bei der Zustimmungswahl hätte der Einzelbewerber eine Chance gehabt.
Auch die Linke hat bei Bundestagswahlen über Direktmandate den Einzug in den Bundestag geschafft mit Ergebnissen, die weit von der 50%- Grenze entfernt waren. Ich bin zwar ein Gegner der 5%- Hürde, aber bei der Wahl von Direktkandidaten sollte der Wählerwille der absolute Maßstab sein. Und wenn in einem Wahlkreis die Mehrzahl der Wähler einen Kandidaten nicht wählt und dieser trotzdem die Wahl gewinnt, kann dies eine sehr große Verfälschung des Wählerwillen sein. Es kann doch sein, dass in den Wahlkreisen, die die Linke gewonnen hat, alle anderen sich einig waren, dass diese nicht von dem Mitglied einer Partei vertreten werden wollen, die aus der SED hervorgegangen ist. Die Wähler waren sich evt. nur uneinig, wer von CDU, SPD, FDP, Grünen und anderen ins Parlament soll. Sollten aber Wähler von SPD und Grünen dem Kandidaten der Linken zugeneigt sein, könnte dieser bei einem Zustimmungswahlrecht den Wahlkreis berechtigt gewinnen.
In Wahlkreisen in NRW kann es sein, dass die Wähler mit Wahlkreis- Gewinnern konfrontiert werden, die nie die Mehrheit der dortigen Wählerschaft vertreten und von der Mehrheit total abgelehnt werden. Ist dass dann noch eine Demokratie?
Wie kann man das Dilemma lösen?
Durch die integrierte Stichwahl im Zustimmungswahlsystem.
Um die Zahl der Wählgänge zu begrenzen, muss die Stichwahl in den ersten Wahlgang integriert werden. Dafür muss der Stimmzettel mit Erst- und Zweitstimme in zwei Wahlzettel aufgeteilt werden, einen Wahlzettel für die Listenwahl und einen Wahlzettel für die Direktkandidaten (Landtag, Bürgermeister, Landrat). Während man auf dem Wahlzettel für die Listen nur eine Stimme hat, darf man bei den Direktkandidaten so viele Kandidaten ankreuzen, wie man will. Alle Personen, die einem im Rat oder Parlament vertreten dürften, kann man so durch die Wahlstimme unterstützen. Gewählt ist der Kandidat, von dem die meisten Wähler der Überzeugung sind, dass dieser ein annehmbarer Volksvertreter ist.
Man spricht meines Wissens bei dieser Methode auch von der Zustimmungswahl. Stichwahlen kosten Geld, haben oft eine niedrigere Wahlbeteiligung und geben, wie dargelegt, nicht unbedingt den Willen der Wähler in einem Wahlkreis wieder. Außerdem wird das Wählen wieder richtig spannend, weil nicht vorhersehbar ist, welche Kandidaten die Wähler nun die meisten Stimmen geben. Bei diesem Wahlverfahren ist es unmöglich, dass ein Kandidat gewinnt, welcher von der Mehrheit abgelehnt wird.
Dieses Wahlverfahren würde dazu führen, dass durch eine gute Politik die Kandidaten glänzen müssen, um die Chancen auf die Wiederwahl zu steigern. Heute können in vielen Wahlkreisen die Kandidaten auf ihre Stammwählerschaft zählen. Man spricht oft davon, dass die vorherrschende Partei einen Besenstil im Wahlkreis aufstellen könnte, der dann gewählt würde. Das Zustimmungswahlrecht würde in roten und schwarzen Hochburgen die Wahlen interessanter machen und auch guten Außenseitern kleinerer Parteien mehr Chancen einräumen. Denn es gibt jetzt keine Angst mehr vor einer verlorenen Stimme.
Vom heutigen Wahlrecht fühle ich mich bevormundet und ich würde mich freuen, wenn Sie für Nordrhein Westfalen für alle Landesebenen ein Wahlrecht beschließen, welches als vorbildlich für alle anderen Länder und den Bund wirken würde. Sie haben mit so einer Wahlrechtsreform die Chance, für die Bundesrepublik Deutschland und vielleicht sogar für alle demokratischen Staaten Geschichte zu schreiben.
Viele Grüße, Felix Staratschek
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