Dieser Entwurf für ein neues ÖDP- Grundsatzprogramm kann hier im Blog kommentiert werden.
Variante A:
Die ÖDP setzt sich für die Einführung eines allgemeinen Wahlrechts ein, das allen Bürgerinnen und Bürger ab der Geburt zuteil wird. Das Wahlrecht von Kindern unter 14 Jahren und von Jugendlichen unter 18 Jahren, die keinen Antrag auf Wahlteilnahme gestellt haben, wird treuhänderisch von den Sorgeberechtigten, also in der Regel den Eltern, ausgeübt. Damit werden auch die Rechte künftiger Generationen stärker berücksichtigt.
Variante B:
Die ÖDP setzt sich für ein Wahlrecht von Jugendlichen ab 14 Jahren ein, welches auf Antrag gewährt wird.
Variante C:
Keine Erwähnung im neuen Grundsatzprogramm, was nicht bedeutet, die bisherige Programmlage im Bundespolitischen Programm aufzuheben.
Variante A:
Die ÖDP fordert die Beendigung der undemokratischen politischen Benachteiligung kleiner und neuer Parteien durch Abschaffung der Sperrklausel - wie bereits erfolgreich bei Europa- und Kommunalwahlen praktiziert - auf allen Ebenen. Die derzeit geltende 5%-Klausel im Wahlrecht in Bund und Ländern führt dazu, dass ein Scheitern an der 5%-Hürde die dieser Partei zustehenden Mandate den anderen Parteien einfach zuschlägt. Solange die 5%-Klausel noch besteht, fordern wir die Einführung des Präferenzwahlsystems. Bei dem Präferenzwahlsystem legt der Wähler durch Nummerierung der Parteien auf dem Stimmzettel fest, in welcher Reihenfolge seine Stimme weitergegeben werden soll, falls die vom ihm bevorzugte Partei an der 5%-Hürde scheitert.
Variante B:
Keine Erwähnung im neuen Grundsatzprogramm, was nicht bedeutet, die bisherige Programmlage im Bundespolitischen Programm aufzuheben.
Variante A:
Die ÖDP setzt sich für die Einführung eines allgemeinen Wahlrechts ein, das allen Bürgerinnen und Bürger ab der Geburt zuteil wird. Das Wahlrecht von Kindern unter 14 Jahren und von Jugendlichen unter 18 Jahren, die keinen Antrag auf Wahlteilnahme gestellt haben, wird treuhänderisch von den Sorgeberechtigten, also in der Regel den Eltern, ausgeübt. Damit werden auch die Rechte künftiger Generationen stärker berücksichtigt.
Variante B:
Die ÖDP setzt sich für ein Wahlrecht von Jugendlichen ab 14 Jahren ein, welches auf Antrag gewährt wird.
Variante C:
Keine Erwähnung im neuen Grundsatzprogramm, was nicht bedeutet, die bisherige Programmlage im Bundespolitischen Programm aufzuheben.
Variante A:
Die ÖDP fordert die Beendigung der undemokratischen politischen Benachteiligung kleiner und neuer Parteien durch Abschaffung der Sperrklausel - wie bereits erfolgreich bei Europa- und Kommunalwahlen praktiziert - auf allen Ebenen. Die derzeit geltende 5%-Klausel im Wahlrecht in Bund und Ländern führt dazu, dass ein Scheitern an der 5%-Hürde die dieser Partei zustehenden Mandate den anderen Parteien einfach zuschlägt. Solange die 5%-Klausel noch besteht, fordern wir die Einführung des Präferenzwahlsystems. Bei dem Präferenzwahlsystem legt der Wähler durch Nummerierung der Parteien auf dem Stimmzettel fest, in welcher Reihenfolge seine Stimme weitergegeben werden soll, falls die vom ihm bevorzugte Partei an der 5%-Hürde scheitert.
Variante B:
Keine Erwähnung im neuen Grundsatzprogramm, was nicht bedeutet, die bisherige Programmlage im Bundespolitischen Programm aufzuheben.