Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) war von 2014 bis 2020 MdEP der ÖDP im EU-Parlament

Die Liste der ÖDP zur Europawahl im Mai 2014 wurde von Prof. Dr. Klaus Buchner angeführt. Er ist Atomphysiker und hat 2009 mit Teilerfolgen gegen den EU- Vertrag von Lissabon geklagt. Er besitzt daher viel EU- Detailwissen und wird so eine wesentliche Bereicherung des Europa-Parlamentes sein. Ein herzliches Danke an alle Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Stimme Dr. Buchner im Mai 2014 in das EU- Parlament gebracht haben, Dr. Buchner gehörte laut externen Bewertungen zu den aktivsten MdEP aus Deutschland.

ÖDP Bergisches Land

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Freitag, 5. Juli 2013

Mehr Demokratie e.V.: Die Saat geht auf! Peer Steinbrück (SPD) will das Grundgesetz abschaffen

Von Felix Staratschek, Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisches Land

Am 15.05.2013 berichtete die Rheinische Post / Bergische Morgenpost unter der Schlagzeile "Steinbrück will Volksabstimmung über EU- Vertrag" über sein Ziel das Grundgesetz abzuschaffen. Neu ist das nicht. Bereits am 2.07.12 sagte Steinbrück, zitiert von der Rheinischen Post, das man einen Volksentscheid über eine neue Verfassung gewinnen könne, wenn Politik, Wirtschaft Medien und Wissenschaft gemeinsam antreten, um Europa als die richtige Antwort für das 21. Jahrhundert zu erklären. Peer Steinbrück sagt natürlich nicht wörtlich, dass er das Grundgesetz beseitigen will, aber es ist die logische Konsequenz seiner Aussagen. Der SPD- Kanzlerkandidat meint, dass es wegen der Euro- Schuldenkrise für die Europäische Union einen neuen grundlegenden Vertrag geben muss. Dafür müssten die Staaten erheblich mehr an nationalen Rechten abgeben, als bisher. An wen diese Rechte gegeben werden und was er unter Europa versteht, wird dabei nicht deutlich. Da die SPD bisher weitgehend eine EU- Kritik- freie Zone ist, in der CDU, CSU und FDP gibt es da mehr mutige Politiker, die sich dem Fraktionszwang widersetzen, befürchte ich, dass dieses Europa, das Peer Steinbrück will, nichts Gutes verheißt und ein deutliches weniger an Demokratie bedeutet.


Und Per Steinbrück wird am 15.05.13 weiter: "Das ist verbunden mit einer Änderung des Grundgesetzes, die wiederum durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss."

Dieser Satz ist entlarvend. Es gibt keine Grundgesetzänderung, die durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss, da der Bundestag nach heutiger Rechtslage das ganze Grundgesetz ändern kann. Es gibt nur eine Einschränkung, den Artikel 1 und Artikel 20 darf nichts weggenommen werden (Ewigkeitsklausel Artikel 79 Absatz 3). Außerdem muss Deutschland ein Bundesstaat bleiben, bei dem die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung sicher gestellt ist.