Von Felix Staratschek, Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisches Land
Am 15.05.2013 berichtete die Rheinische Post / Bergische Morgenpost unter der Schlagzeile "Steinbrück will Volksabstimmung über EU- Vertrag" über sein Ziel das Grundgesetz abzuschaffen. Neu ist das nicht. Bereits am 2.07.12 sagte Steinbrück, zitiert von der Rheinischen Post, das man einen Volksentscheid über eine neue Verfassung gewinnen könne, wenn Politik, Wirtschaft Medien und Wissenschaft gemeinsam antreten, um Europa als die richtige Antwort für das 21. Jahrhundert zu erklären. Peer Steinbrück sagt natürlich nicht wörtlich, dass er das Grundgesetz beseitigen will, aber es ist die logische Konsequenz seiner Aussagen. Der SPD- Kanzlerkandidat meint, dass es wegen der Euro- Schuldenkrise für die Europäische Union einen neuen grundlegenden Vertrag geben muss. Dafür müssten die Staaten erheblich mehr an nationalen Rechten abgeben, als bisher. An wen diese Rechte gegeben werden und was er unter Europa versteht, wird dabei nicht deutlich. Da die SPD bisher weitgehend eine EU- Kritik- freie Zone ist, in der CDU, CSU und FDP gibt es da mehr mutige Politiker, die sich dem Fraktionszwang widersetzen, befürchte ich, dass dieses Europa, das Peer Steinbrück will, nichts Gutes verheißt und ein deutliches weniger an Demokratie bedeutet.
Und Per Steinbrück wird am 15.05.13 weiter: "Das ist verbunden mit einer Änderung des Grundgesetzes, die wiederum durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss."
Dieser Satz ist entlarvend. Es gibt keine Grundgesetzänderung, die durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss, da der Bundestag nach heutiger Rechtslage das ganze Grundgesetz ändern kann. Es gibt nur eine Einschränkung, den Artikel 1 und Artikel 20 darf nichts weggenommen werden (Ewigkeitsklausel Artikel 79 Absatz 3). Außerdem muss Deutschland ein Bundesstaat bleiben, bei dem die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung sicher gestellt ist.
Am 15.05.2013 berichtete die Rheinische Post / Bergische Morgenpost unter der Schlagzeile "Steinbrück will Volksabstimmung über EU- Vertrag" über sein Ziel das Grundgesetz abzuschaffen. Neu ist das nicht. Bereits am 2.07.12 sagte Steinbrück, zitiert von der Rheinischen Post, das man einen Volksentscheid über eine neue Verfassung gewinnen könne, wenn Politik, Wirtschaft Medien und Wissenschaft gemeinsam antreten, um Europa als die richtige Antwort für das 21. Jahrhundert zu erklären. Peer Steinbrück sagt natürlich nicht wörtlich, dass er das Grundgesetz beseitigen will, aber es ist die logische Konsequenz seiner Aussagen. Der SPD- Kanzlerkandidat meint, dass es wegen der Euro- Schuldenkrise für die Europäische Union einen neuen grundlegenden Vertrag geben muss. Dafür müssten die Staaten erheblich mehr an nationalen Rechten abgeben, als bisher. An wen diese Rechte gegeben werden und was er unter Europa versteht, wird dabei nicht deutlich. Da die SPD bisher weitgehend eine EU- Kritik- freie Zone ist, in der CDU, CSU und FDP gibt es da mehr mutige Politiker, die sich dem Fraktionszwang widersetzen, befürchte ich, dass dieses Europa, das Peer Steinbrück will, nichts Gutes verheißt und ein deutliches weniger an Demokratie bedeutet.
Und Per Steinbrück wird am 15.05.13 weiter: "Das ist verbunden mit einer Änderung des Grundgesetzes, die wiederum durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss."
Dieser Satz ist entlarvend. Es gibt keine Grundgesetzänderung, die durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss, da der Bundestag nach heutiger Rechtslage das ganze Grundgesetz ändern kann. Es gibt nur eine Einschränkung, den Artikel 1 und Artikel 20 darf nichts weggenommen werden (Ewigkeitsklausel Artikel 79 Absatz 3). Außerdem muss Deutschland ein Bundesstaat bleiben, bei dem die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung sicher gestellt ist.