Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) war von 2014 bis 2020 MdEP der ÖDP im EU-Parlament

Die Liste der ÖDP zur Europawahl im Mai 2014 wurde von Prof. Dr. Klaus Buchner angeführt. Er ist Atomphysiker und hat 2009 mit Teilerfolgen gegen den EU- Vertrag von Lissabon geklagt. Er besitzt daher viel EU- Detailwissen und wird so eine wesentliche Bereicherung des Europa-Parlamentes sein. Ein herzliches Danke an alle Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Stimme Dr. Buchner im Mai 2014 in das EU- Parlament gebracht haben, Dr. Buchner gehörte laut externen Bewertungen zu den aktivsten MdEP aus Deutschland.

ÖDP Bergisches Land

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Dienstag, 11. Juni 2013

Urteil zu ESM und Fiskalpakt: Strafanzeige gegen Bundesverfassungsrichter

von Unser Politikblog | 11.Juni 2013

Text und Quellenlink von Sarah Luzia Hassel-Reusing, Wuppertal, Unser Politikblog

Verlinkung vieler weiterer Begriffe von Felix Staratschek, Radevormwald, Viertürmeblog 

Hinweis: Die Menschenrechtsarbeit der Reusings ist überparteilich, wird aber von der ÖDP- Bergisches Land unterstützt.


Am Montag, den 03.06.2013, hat die Verfassungsklägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing Strafanzeige eingereicht gegen zwei Mitglieder des zweiten Senats (gegen Herrn BVR Prof. Dr. Huber und gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herrn Prof. Dr. Voßkuhle) des Bundesverfassungsgerichts sowie gegen unbekannt wegen vermuteter Rechtsbeugung (§339 StGB), wie heute bereits die Zeitung “
Die Welt” berichtete.

Es ist schrecklich, diesen Schritt gehen zu müssen, er ist zur Bewahrung der Ordnung des Grundgesetzes und zum Schutz der Grundrechte und Menschenrechte der Klägerin und der Einwohner Deutschlands sowie auch aus Respekt vor der Institution Bundesverfassungsgericht und moralisch vor den Menschen in Griechenland, Portugal und Spanien, die bereits erleben, wie es ist, wenn ihre Grund- und Menschenrechte fast vollständig entleert werden, leider notwendig geworden.

Die Anzeigeerstatterin hat am 29.05.2010 Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen die ursprünglicheFassung des
StabMechG (Gesetz für die deutschen Bürgschaften für die EFSF) und am 06.04.2012 gegen dessen erste Änderungsfassung (heute beide unter 2 BvR 710/12). Außerdem hat sie am 30.06.2012 insgesamt 6 Verfassungsbeschwerden (Az. 2 BvR 1445/12) eingelegt gegen die gegen zweite Änderungsfassung des StabMechG, gegen das Gesetz zur Änderung des BSchuWG, gegen das ESMFinG sowie gegen die Zustimmungsgesetze zu ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV.

Samstag, 15. September 2012

EU-Verfassung und -Verträge / Entwurf für ein neues ÖDP- Grundsatzprogramm

Dieser Entwurf kann hier im Blog kommentiert werden. Beide Vorlagen liegen dem Bundespartzeitag der ÖDP zur Entscheidung vor.

Variante A:

Dem bisherigen Entwurf einer europäischen Verfassung und dem daraus abgeleiteten Reformvertrag von Lissabon mangelt es an rechtlicher und demokratischer Basis, denn eine EU-Verfassung muss durch einen EU-weiten Volksentscheid, bei dem jede Nation über die EU-Verfassung abstimmt, legitimiert werden. Die ÖDP fordert dazu einen demokratisch legitimierten Verfassungskonvent, denn die Menschen der Europäischen Union haben eine gute, demokratisch entschiedene und zukunftsweisende Verfassung verdient.


Variante B:

Die Europäische Union braucht keine Verfassung, da sie bereits über die EU-Grundrechtecharta verfügt. Der europäische Staatenverbund wächst zusammen durch grundlegende Verträge über Zusammenarbeit und Übertragung ausgewählter Kompetenzen auf gemeinsame europäische Organe. Diese grundlegenden Verträge sollen eine demokratische Legitimation erhalten, indem sie durch die jeweiligen Völker in direkten Abstimmungen bestätigt werden.

Sonntag, 26. August 2012

ÖDP- Kreisverband Bergisches Land mit neuem Vorstand/ Verfassungsklage bleibt KV- Thema

So spielt das leben, am Freitag werde ich vom Bundesvorstand der ÖDP einstimmig 9 - 0 - 0  gerügt, weil die Klage, die der ÖDP- Vorstand in die Partei hineingetragen hat m.E. eine Gefährdung der der Ordnung des Grundgesetzes darstellt. Und am Samstag werde ich Kreisvorsitzender der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP). Ein Grund zum Jubeln ist das nicht. Denn die beiden Kreisvorstände, die gehen, sehen zwar noch vieles Gutes bei der ÖDP, aber in einem Kernthema, der Verteidigung der Ordnung des Grundgesetzes, sehen diese die ÖDP auf einen gefährlichen Holzweg, den diese durch ihre Mitgliedschaft nicht mitgehen wollen. Leider haben Sie wegen ihrem ehrenwerten, umfangreichen Engagement keine Zeit, auch innerhalb der ÖDP für eine bessere Politik zu streiten und müssen ihre Kräfte auf ihre wesentlichen Kernkompetenzen konzentrieren. Dabei werden Sie aber auch in Zukunft die Unterstützung des Kreisverbandes Bergisches Land haben, denn innerhalb des Kreisverbandes gab es hier keine Divergenzen, so dass wir uns im Frieden zwar parteipolitisch trennen, aber in der Sache weiter, wenn auch auf verschiedenen Posten an einem Strick und am gleichen  Ende in die gleiche Richtung ziehen werden. 
Es bleibt mir daher nur, Danke zu sagen, für eine gute Zusammenarbeit im Vorstand, für wichtige Anstöße zum ÖDP- Programm und für Hintergrundwissen, dass ich ohne die Reusings nie bekommen hätte.

Aber für viele Worte ist jetzt keine Zeit:

Akut ist mein Arbeitsschwerpunkt, um noch vor dem Richterspruch in Karlsruhe am 12. September 2012 die Verfassungsklage der Reusings bekannter zu machen folgender:


Nach und nach werde ich  die Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing auf meiner Europaseite ins Internet einstellen, um diese leichter abschnittsweise oder auszugesweise lesbar und verlinkbar zu machen und um so diese Klage zu fördern, was leider den vollen Freizeit- Arbeisteinsatz vieler Tage erfordert. Die vollständige Klage kann hier bereits in einem Stück gelesen und ausgedruckt werden, aber nicht jeder hat die Zeit für über 700 Seiten:
Diese Klage wird einzige durch einen Beschluss vom Bundesparteitag der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) durch einen Antrag unseres Kreisverbandes unterstützt, andere Klagen wurden dem Bundesparteitag nicht vorgelegt.
Ich lade alle ein, die die Positionen unseres Kreisverbandes gut finden, werden Sie bitte Mitglied, stärken Sie unsere Positionen in der ÖDP und helfen Sie auch mit, der ÖDP ein regionales Gesicht zu geben. Jetzt beginnt die Vorbereitungszeit zur Bundestagswahl, 2014 folgt die Europawahl, und da hat gerade unser Kreisverband einiges zu sagen.
 
Felix Staratschek, Radevormwald, seit 25.08.2012 Kreisvorsitzender
 

Das Inhaltsverzeichnis der Reusingklage mit Linkstand vom 26.08.2012:
 
Links zu den Inhalten dieser Klage (Unterseiten dieser Homepage):
(Die Links sind immer unter den Überschriften(-Gruppen), zu denen diese führen.)
1. Eilanträge:
I.2 Eilanträge auf einstweilige Anordnung gegenüber dem Bundespräsidenten und gegenüber der Bundesregierung

Freitag, 6. Juli 2012

Auszüge aus der Verfassungsklage zum ESM und Fiskalpakt von Sarah Luzia Hassel Reusing

Eingestellt von Felix Staratschek
Bei der Dateibearbeitung (Entfernung leerer Zeilen für einen kompakteren Text) sind hoffentlich keine Zeichen verloren gegangen.

Schlafenden - Dieses Wort taucht einmal auf das ist ein Terminus, welcher dem Vefassungsschutz nicht gefallen dürfte („Schläfer“, hier: der unbedarfte Bürger, dem die Vorgänge nicht transparent sind


Die Klage
  • Wer wird von wem verklagt, S. 1
Verfassungsbeschwerde gegen das StabMechG vom 09.10.2011 (BGBl I 2011,1992)

Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal
Antragstellerin

gegen den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages,

Herrn Dr. Norbert Lammert, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, gegen den Bundesrat, vertreten

durch seinen Vorsitzenden, Herrn Horst Seehofer, Leipziger Straße 3-4 , 10117 Berlin, und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, Bundeskanzleramt, Willy-Brandt Str. 1, 10557 Berlin,

Antragsgegner
I. Anträge und Schweigepflichtentbindung
I.1 Anträge zum StabMechG (Drucksache 17/7067)
  • Begründung: Verletzung der Menschenrechte;
  • Deckelung der Haftung der Staatsverschuldung auf verfassungskonforme Grösse
  • Verfassungswidrigkeit wg Verstoß gg das GG-ähnliche Wahlrecht und verletzte Informationsfreiheit
  • Zusammenlegung mit bereits ursprünglicher Verfassungsbeschwerde
I.2 Eilanträge auf einstweilige Anordnung gegenüber dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat

I.3 Antrag auf mündliche Verhandlung

ethische Motivation

I.4 Schweigepflichtentbindung

Mittwoch, 18. April 2012

Neue Klage vom Ehepaar Reusing zur Europapolitik

http://oedpbergischland.blogspot.de/2012/04/volker-reusing-thorner-str.html

Mittwoch, 18. April 2012 (Update vom 23.05.2012)

NeueKlage vom Ehepaar Reusing zur Europapolitik


aktuelle Ergänzung:

am 22.04.2012 hat der Bundesparteitag der ÖDP sich mit überwältigender Mehrheit mit den kommenden Verfassungsklagen zur „kleinen Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) ,und zum „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM). von Bürgerrechtlerin Sarah Luzias Hassel-Reusing solidarisiert.




Volker Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal
0202 / 2502621
Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisch Land

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte verbreiten Sie den Klagetext vom 06.04.2012, das YouTube-Video zur Einreichung und das Interview von Radio Utopie so weit wie möglich ! Und schließen Sie sich auf YouTube durch Ihren Kommentar symbolisch der Klage an. Wir alle haben Grund- und Menschenrechte. Und die dürfen wir uns von einer Minderheit von Oligarchen nicht nehmen lassen.
Am 06.04.2012 hat die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing, eine neue 240-seitige Verfassungsbeschwerde gegen das StabMechG in der am 09.10.2011 verkündeten Fassung eingelegt. Das StabMechG („Stabilisierungsmechanismusgesetz“) gibt die deutschen Bürgschaftsermächtigungen für die EFSF, die zweite Stufe des Euro-Rettungsschirms. Die Funktionsweise der EFSF ist in einem
parlamentarisch zustimmungsbedürftigen völkerrechtlichen Vertrag, dem EFSF-Rahmenvertrag, geregelt. Das StabMechG stimmt jedoch dem Rahmenvertrag selbst nicht zu, sondern gibt dem Bundestag in seinem §3 Abs. 2 Nr. 3 die Ermächtigung, völlig intransparent durch einfachen Beschluss zuzustimmen. Die Klage macht geltend, dass damit das grundrechtsgleiche Wahlrecht, die Rechtsweggarantie sowie die unantast- baren Strukturprinzipien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verletzt werden – und stellt deshalb einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Zustimmung per einfachen Beschluss.
Außerdem macht die Klage geltend, insbesondere anhand von Reden aus dem Parlamentarischen Rat und anhand eines Vergleichs mit ähnlichen Vorschriften aus lateinamerikanischen Verfassungen, dass Art. 1 Abs. 2 GG nicht nur die Rechtsstaatlichkeit im materiellen Sinne und den Staatsauftrag Friedensgebot, sondern insbesondere auch die Verpflichtung Deutschlands auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle von Deutschland ratifizierten Menschenrechtsverträge der UNO incl. deren Ranganspruch und Verpflichtung zu deren unmittelbarer Anwendung durch alle staatlichen Gewalten in Deutschland enthält. Das macht den Kern der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes aus. Die Klage beleuchtet für uns alle den Schutzumfang der universellen Menschenrechte auf Gesundheit (Art. 12 UNO-Sozialpakt), soziale Sicherheit und Sozialversicherung (Art. 9 UNO-Sozialpakt) und Nahrung (Art. 11 UNO-Sozialpakt) und vergleicht diese, vor allem anhand von Prof. Dr. Michel Chossudovskys (Universität Ottawa, international bekannt über „Global Research“) Werk „The Globalization of Poverty and the New World Order“ mit den verheerenden Erfahrungen maßloser Kreditauflagen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Denn alle Auflagen im Euro-Rettungsschirm sind mit einer Strenge vorgesehen, die der Praxis (nicht der Satzung), des IWF entspricht. Dazu gehören drastische Kürzungen im Gesundheitswesen z. B. in Rumänien, Griechenland, Portugal und Vietnam, die Zerstörung des Bund-Länder-Finanzausgleichs in Äthiopien und Jugoslawien, Zwangsschließungen rentabler kleiner und mittelständischer Unternehmen in Peru und Bangla Desh und selbst Verfassungsänderungen per Kreditauflage wie 1994 in Brasilien, und wie die Troika aus IWF, EU-Kommission und EZB es derzeit Griechenland aufzuzwingen versucht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Volker Reusing

Pressemitteilung
http://unser-politikblog.blogspot.de/2012/04/sagt-es-allen-weiter-neue.html#more

Klagetext
http://www.radio-utopie.de/wp-content/uploads/2012/04/EFSF-Verfassungsbeschwerde-gegen-das-StabMechG-06042012.pdf

Video zur Klageeinreichung
http://www.youtube.com/watch?v=julYkNfqeEk&feature=player_embedded

Interview von Radio Utopie zur Klageeinreichung







Donnerstag, 23. Februar 2012

Vor 20 Jahren: 1992 gewinnt ÖDP- NRW Verfassungsklage

Gerade hat sich der Landtag in Nordrhein Westfalen mit den Stimmen der Grünen, der SPD und der CDU die Diäten erhöht. Das hat Tradition! Einzig die FDP, die in Umfragen für "fehlen dir Punkte" und "fast drei Prozent" steht, weicht in der Hoffnung, so wieder mehr Wähler zu gewinnen, aus der Phalanx der Selbstbediener ab. Da lohnt sich ein Blick zurück in die Geschichte. 1992 gelang es der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) so eine Selbstbedienung zu verhindern. Dadurch wurden seitdem Millionen an Steuergeldern eingespart. Die Grünen hatten publikumswirksam gegen einen Teil der Gelderhöhung für die Parteien geklagt, wollten aber hinter dieser Schau den anderen Teil doch einkassieren. Nur die ÖDP hatte konsequent den ganzen Beschluss des Landtages angefochten und in allen Punkten gewonnen. Hier nun der Text des Flugblattes, mit dem die ÖDP damals versuchte, in einigen Regionen die Bürger auf ihren Erfolg aufmerksam zu machen. Die Medien meinten nämlich damals mehrheitlich, dass die ÖDP zu klein sei, um über ihren großen Erfolg zu berichten. Für eine Partei mit ca. 400 Mitgliedern im Bundesland sind drei gewonnene Verfassungsklagen in den letzten 20 Jahren ein guter Beitrag zur Politik. Denn auch die kommunale 5%- Hürde wurde aufgrund der Beschwerde der ÖDP aufgehoben und eine neue Hürde für das erste Ratsmandat wurde im Ansatz verhindert.

ÖDP gewinnt Verfassungsklage

Am 19.09.1990 beschlossen - über alle Verfassungsrechtlichen Bedenken hinweg - SPD und CDU im Landtag eine Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung von 5 DM auf 6,25 DM ab 1995.