von Unser Politikblog | 11.Juni 2013
Text und Quellenlink von Sarah Luzia Hassel-Reusing, Wuppertal, Unser Politikblog
Verlinkung vieler weiterer Begriffe von Felix Staratschek, Radevormwald, Viertürmeblog
Hinweis: Die Menschenrechtsarbeit der Reusings ist überparteilich, wird aber von der ÖDP- Bergisches Land unterstützt.
Am Montag, den 03.06.2013, hat die Verfassungsklägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing Strafanzeige eingereicht gegen zwei Mitglieder des zweiten Senats (gegen Herrn BVR Prof. Dr. Huber und gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herrn Prof. Dr. Voßkuhle) des Bundesverfassungsgerichts sowie gegen unbekannt wegen vermuteter Rechtsbeugung (§339 StGB), wie heute bereits die Zeitung “Die Welt” berichtete.
Es ist schrecklich, diesen Schritt gehen zu müssen, er ist zur Bewahrung der Ordnung des Grundgesetzes und zum Schutz der Grundrechte und Menschenrechte der Klägerin und der Einwohner Deutschlands sowie auch aus Respekt vor der Institution Bundesverfassungsgericht und moralisch vor den Menschen in Griechenland, Portugal und Spanien, die bereits erleben, wie es ist, wenn ihre Grund- und Menschenrechte fast vollständig entleert werden, leider notwendig geworden.
Die Anzeigeerstatterin hat am 29.05.2010 Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen die ursprünglicheFassung des StabMechG (Gesetz für die deutschen Bürgschaften für die EFSF) und am 06.04.2012 gegen dessen erste Änderungsfassung (heute beide unter 2 BvR 710/12). Außerdem hat sie am 30.06.2012 insgesamt 6 Verfassungsbeschwerden (Az. 2 BvR 1445/12) eingelegt gegen die gegen zweite Änderungsfassung des StabMechG, gegen das Gesetz zur Änderung des BSchuWG, gegen das ESMFinG sowie gegen die Zustimmungsgesetze zu ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV.
Text und Quellenlink von Sarah Luzia Hassel-Reusing, Wuppertal, Unser Politikblog
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Hinweis: Die Menschenrechtsarbeit der Reusings ist überparteilich, wird aber von der ÖDP- Bergisches Land unterstützt.
Am Montag, den 03.06.2013, hat die Verfassungsklägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing Strafanzeige eingereicht gegen zwei Mitglieder des zweiten Senats (gegen Herrn BVR Prof. Dr. Huber und gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herrn Prof. Dr. Voßkuhle) des Bundesverfassungsgerichts sowie gegen unbekannt wegen vermuteter Rechtsbeugung (§339 StGB), wie heute bereits die Zeitung “Die Welt” berichtete.
Es ist schrecklich, diesen Schritt gehen zu müssen, er ist zur Bewahrung der Ordnung des Grundgesetzes und zum Schutz der Grundrechte und Menschenrechte der Klägerin und der Einwohner Deutschlands sowie auch aus Respekt vor der Institution Bundesverfassungsgericht und moralisch vor den Menschen in Griechenland, Portugal und Spanien, die bereits erleben, wie es ist, wenn ihre Grund- und Menschenrechte fast vollständig entleert werden, leider notwendig geworden.
Die Anzeigeerstatterin hat am 29.05.2010 Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen die ursprünglicheFassung des StabMechG (Gesetz für die deutschen Bürgschaften für die EFSF) und am 06.04.2012 gegen dessen erste Änderungsfassung (heute beide unter 2 BvR 710/12). Außerdem hat sie am 30.06.2012 insgesamt 6 Verfassungsbeschwerden (Az. 2 BvR 1445/12) eingelegt gegen die gegen zweite Änderungsfassung des StabMechG, gegen das Gesetz zur Änderung des BSchuWG, gegen das ESMFinG sowie gegen die Zustimmungsgesetze zu ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV.